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Experten-Antwort

Altersrente Beschäftigung Ausland hinzuverdienst Grenze?

von Ratsuchender19.01.2017 | 16:16
1325 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, Ich beziehe Altersrente in Deutschland und bin jetzt in die Türkei ausgewandert. Falls ich in der (Türkei geringfügig arbeite) wird dann meine Deutsche Altersrente gekürzt? Wenn ja ab welchem Betrag wird sie gekürzt? Was geschieht mit meiner Krankenversicherung, läuft diese Dan nicht mehr über meine (Deutsche Gesetzliche Krankenversicherung) , sondern dan über den Arbeitgeber in der Türkei? Wäre ihnen zutiefst in Dank verbunden wenn es hier Experten gibt die mir helfen können! Mit freundlichen Grüßen Dieter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratsuchender,

wir schließen uns der Antwort von KSC an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 19.01.2017 | 16:52
Was Sie zuverdienen können hängt davon ab ob Sie bereits die Regelaltersrente beziehen oder eine vorgezogene Altersrente. Bei der vorgezogenen Rente gilt die 450 € Grenze, ab Regelalter ist es egal. Und wegen der Krankenversicherung fragen Sie die Krankenkasse, hierfür ist das Rentenforum nicht die richtige Anschrift.
Ratsuchenderam 19.01.2017 | 18:01
Ich beziehe Regelaltersrente bezieht sich das dan auch für das Ausland bzw Türkei? Muss ich das dan der Rentenversicherung in Deutschland melden? Wenn ja aus welchem Grund wenn es steuerfrei ist? VIELEN DANK Dieter
W*lfgangam 19.01.2017 | 19:27
Hallo Ratsuchender, mit Erreichen der Regelaltersgrenze brauchen Sie der DRV keine Einkommensmeldung mehr zu machen, da beides parallel möglich ist. Den Wechsel des dauernden Aufenthalts werden Sie ja wohl bereits mitgeteilt haben, sonst wird bei der nächsten Rentenanpassung die Rente umgehend eingestellt. Was Krankenversicherung betrifft, sollten Sie das bereits bei Verzug in die Türkei mit Ihrer Kasse geklärt haben - sonst rufen Sie da morgen vielleicht mal an! Und (Nicht-)Steuern aus Einkommen im Ausland haben mit der Rente erst mal nicht wirklich was zu tun ... in welchem Umfang Sie damit (weiterhin) und mit Zusatzeinkünften in D steuerpflichtig sind, klären Sie mit dem Finanzamt Neubrandenburg ab: http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/ Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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