Hallo Matthias,
> Was meint der Experte mit "Ansprüche aus abgeleitetem Recht"?
Leistungen, die erst aufgrund Ihres Todes an die Ehefrau gezahlt werden, z. B. eine Witwenbetriebsrente - wobei das hier nicht gilt, da 'altes Hinterbliebenenrentenrecht. Im Prinzip bleibt dann nur eigenes Einkommen der Frau aus abhängiger oder selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb *), sowie die eigene Rente übrig. Wird in der Summe der Freibetrag von 771 EUR(West) nicht überschritten, werden die 60 % Witwenrente voll ausgezahlt.
*) bedenken Sie hierbei auch Aktivitäten aus Solar- und Windkraftanlagen ...wie es der Zufall will, steht dann so ein Propeller auf dem Dach und wirft Erträge ab = Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit, was natürlich auch bei einer Hinterbliebenenrente/altes Recht zu berücksichtigen ist.
> Wo kann man nachlesen
Merkblatt, Tabelle ab Seite 30:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
> Ich gehe davon aus, dass die Rendite der Rentenversicherung deutlich besser ist
1. Zumindest nicht so schlecht :-)
Aber, sehen Sie es doch mal so: Sie geben Ihr Kapital an die DRV - es ist weg - für ein Versprechen, dafür auf Lebenszeit eine entsprechende Rentenleistung zu erhalten. Schön gerechnet ist das Kapital nach 20 (eher 30) Jahren Rentenbezug wieder da, wo es hergekommen ist ...Ihre Frau dürfte dann günstigenfalls kurz vor dem 90. stehen, eher beglückwünscht sie der Ortsbürgermeister zum 100., endlich mit dieser Monatsrente die letzte Rate aus der Kapitaleinlage DRV wieder vollständig in eigenem Besitz zu haben. Kommt es umgekehrt, die Frau unvorhergesehen wird vom Blitz getroffen, werden Sie als Witwer wohl keinen Cent von der Rente Ihrer Frau sehen – alles ist weg.
2. Andererseits behalten Sie sich den uneingeschränkten Zugriff auf Ihr Kapital vor, bunkern es irgendwo zu 'anständigen' Zinsen - und ab Rentenalter beginnen Sie es mit entsprechen Monatsbeträgen zu verbrauchen. Mag sein, das es dann mit 90 verbraucht ist ...passiert aber vorher etwas, Frau folgt Ihnen unerwartet auf Wolke 7, steht das Restkapital noch den Erben zur Verfügung.
Aus meiner persönlichen/nicht repräsentativen Sicht, kommt Variante 1. dann infrage, wenn Sie wirklich nicht mehr wissen, wo Sie die letzte Mio noch anlegen.
Zur Rendite in der DRV hat sie selbst eine Info-Bröschüre aufgelegt:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
Gruß
w.
PS: Wie Vorredner schon sagten: Beratung vor ORT, um das mit Zahlen/Erwartungen abzugleichen.