Hallo Michelangelo,
am günstigsten wäre für Sie sicherlich, wenn Sie die erforderlichen 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen noch erreichen, damit die freiwilligen Beiträge bei der Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden und Sie vorzeitig abschlagsfrei in Altersrente gehen können.
Haben Sie vielleicht die Möglichkeit, für ein halbes Jahr einen versicherungspflichtigen Minijob auszuüben?
Ansonsten haben sie noch die Möglichkeit, eine Altersrente für langjährig Versicherte anstelle der Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen. Diese würde allerdings vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit Abschlägen behaftet sein.
Oder sie warten bis zur Regelaltersgrenze. Dann können Sie abschlagsfrei in Altersrente gehen.