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Experten-Antwort

Altersrente für besonders Langjährige

von Michelangelo19.03.2018 | 15:25
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ja hallo zusammen. Bin exakt 45 Jahre Betragszahler und wollte jetzt Abschlagsfrei in Rente gehen. Bedingt durch meine jahrelange Selbstständigkeit in der ich freiwillige Beiträge eingezahlt habe bekomme ich von den geforderten 18 Jahren Pflichtversicherung nur 17,5 Jahre zusammen. Was kann man tun?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michelangelo,

am günstigsten wäre für Sie sicherlich, wenn Sie die erforderlichen 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen noch erreichen, damit die freiwilligen Beiträge bei der Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden und Sie vorzeitig abschlagsfrei in Altersrente gehen können.

Haben Sie vielleicht die Möglichkeit, für ein halbes Jahr einen versicherungspflichtigen Minijob auszuüben?

Ansonsten haben sie noch die Möglichkeit, eine Altersrente für langjährig Versicherte anstelle der Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen. Diese würde allerdings vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit Abschlägen behaftet sein.

Oder sie warten bis zur Regelaltersgrenze. Dann können Sie abschlagsfrei in Altersrente gehen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

das ist richtig. Die Wartezeit von 45 Jahren wird in Monaten berechnet (540 Monate), die Erfüllung der 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen ebenfalls (216 Monate).

Dabei zählen Monate, die nur teilweise belegt sind, als volle Monate. Es reicht also zum Beispiel, dass sie in einem Monat nur an einem einzigen Tag versicherungspflichtig gearbeitet haben, damit der Monat voll als Pflichtbeitragszeit zählt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Frühstücksmeisteram 19.03.2018 | 17:04
Es zählen die Monate auch angefangene. Zum Beispiel 30.01. - 02.03 = 3 Monate. Vielleicht sind Sie so schon näher an den 18 Jahren, besser gesagt 216 Monaten.
Monatszähleram 19.03.2018 | 17:17
Und 45 Jahre sind 540 Monate, auch angefangene, also viele Jobs die nicht am 1. beginnen oder am 31. enden, sind gut, wenn es knapp und 45 Jahre sein sollen?
Frühstücksmeisteram 19.03.2018 | 17:23
Nur Monate werden gezählt. Wenn nur 1 Tag angemeldet beschäftigt, das zählt = Monat belegt. Schmunzelmodus an: Es soll ja Leute geben, die geben Ihren Einstand und Ausstand am gleichen Tag aus.
W*lfgangam 19.03.2018 | 19:28
Hallo Michelangelo, fordern Sie eine aktuelle Rentenauskunft hier an: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ und im Abschnitt "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" steht Monatsgenau die bisher erreichte Wartezeit drin, im Idealfall: die 45 Jahre sind erreicht. Fehlen noch ein paar Monate: siehe Experten-Antwort/Minijob. ABER: als noch (?) selbständig Tätiger müssen Sie Ihre Einkünfte/bei sehr guten Einkünften wohl drastisch reduzieren, um die Hinzuverdienstgrenze bei einer vorgezogenen Altersrente vor der Regelaltersgrenze einzuhalten/die Rente überhaupt/teilweise zu erhalten - gilt auch, wenn die vorgezogene Altersrente abschlagsfrei möglich ist. Ggf. buchen Sie dazu ein Beratungsgespräch vor Ort. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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