Hallo Michelangelo,
am günstigsten wäre für Sie sicherlich, wenn Sie die erforderlichen 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen noch erreichen, damit die freiwilligen Beiträge bei der Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden und Sie vorzeitig abschlagsfrei in Altersrente gehen können.
Haben Sie vielleicht die Möglichkeit, für ein halbes Jahr einen versicherungspflichtigen Minijob auszuüben?
Ansonsten haben sie noch die Möglichkeit, eine Altersrente für langjährig Versicherte anstelle der Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen. Diese würde allerdings vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit Abschlägen behaftet sein.
Oder sie warten bis zur Regelaltersgrenze. Dann können Sie abschlagsfrei in Altersrente gehen.
Hallo,
das ist richtig. Die Wartezeit von 45 Jahren wird in Monaten berechnet (540 Monate), die Erfüllung der 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen ebenfalls (216 Monate).
Dabei zählen Monate, die nur teilweise belegt sind, als volle Monate. Es reicht also zum Beispiel, dass sie in einem Monat nur an einem einzigen Tag versicherungspflichtig gearbeitet haben, damit der Monat voll als Pflichtbeitragszeit zählt.
Es zählen die Monate auch angefangene.
Zum Beispiel 30.01. - 02.03 = 3 Monate.
Vielleicht sind Sie so schon näher an den 18 Jahren,
besser gesagt 216 Monaten.
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