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Altersrente für Frauen

von orchidy01.04.2009 | 16:21
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10 Antworten

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Guten Tag, ich könnte am 01.05.2011 mit vollendetem 60. Lebensjahr die Altersrente für Frauen erhalten. Zur Zeit beziehe ich ergänzendes ALGII bei Selbstständigkeit. Was mir fehlt, sind per heute noch 52 Monate Pflichtbeiträge, um die Altersrente für Frauen zu beantragen. Auch bei weiterem ALGII-Bezug bis zum 01.05.2011 bleiben fehlende Monate Pflichtbeiträge. Meine Frage: Kann ich nach Ende des ALGII-Bezugs einen Antrag stellen, freiwillige Beiträge zu zahlen und überweise dann die fehlenden Monate Pflichtbeiträge (Mindestsatz ca. Euro 80,--/Monat)? Danke.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn orchidy im April 1951 geboren ist und noch 52 Monate fehlen, scheint mir ein Rentenbeginn im Mai 2011 ausgeschlossen. Bis zu welchem Zeitpunkt sind die Meldungen aus ALG II im Versicherungsverlauf berücksichtigt?

Bis Dezember 2008? - Dann wäre frühester Rentenbeginn der 01.05.2013 und die Rentenminderung "nur noch" 10,8 Prozent.

Insbesondere ein früherer Rentenbeginn ist nur bei Invalidität (Erwerbsminderung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Schwerbehinderung) denkbar.

9 Antworten

Oder soam 01.04.2009 | 16:31
Einen Anspruch auf Rente haben Sie erst, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Sie sind vmtl. im April 1951 geboren. Wo fehlen Ihnen die 52 Monate? Nach dem 40. Lebensjahr, dann brauchen Sie echte PFLICHTBEITRÄGE (z.B. Minijob mit Aufstockung). Wenn Ihnen die 52 Monate aber für die Wartezeit von 15 Jahren fehlen, dann können Sie die ggf. auch durch freiwillige Beiträge belegen. ALG II erhalten Sie bei Bedürftigkeit - aus welchem Grund steht ein Ende des ALG II Bezuges bevor (Lottogewinn, reiche Heirat etc.)? Bin aufgrund Ihrer Aussagen etwas verworren?!
orchidyam 01.04.2009 | 16:51
Die 52 Monate fehlen bei den geforderten 121 Monate Pflichtbeiträge nach dem 40. Lebensjahr. Die Wartezeit ist erfüllt. Und - leider steht kein beabsichtigtes Ende ALGII bevor! Es geht mir um Planung, um ab 60 Jahre aus dem ALGII-Zwangsrahmen rauszukommen. ...................... Zitat: Einen Anspruch auf Rente haben Sie erst, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Sie sind vmtl. im April 1951 geboren. Wo fehlen Ihnen die 52 Monate? Nach dem 40. Lebensjahr, dann brauchen Sie echte PFLICHTBEITRÄGE (z.B. Minijob mit Aufstockung). Wenn Ihnen die 52 Monate aber für die Wartezeit von 15 Jahren fehlen, dann können Sie die ggf. auch durch freiwillige Beiträge belegen. ALG II erhalten Sie bei Bedürftigkeit - aus welchem Grund steht ein Ende des ALG II Bezuges bevor (Lottogewinn, reiche Heirat etc.)? Bin aufgrund Ihrer Aussagen etwas verworren?!
Steffiam 01.04.2009 | 18:02
...hoffentlich ist die Rente dann auch höher als das HartzIV-Niveau. Haben Sie sich das schon mal ausrechnen lassen?
Pythiaam 01.04.2009 | 17:35
Sie wissen schon das sie dann 18 % Abschlag lebenslang haben?
orchidyam 01.04.2009 | 18:17
Danke an Pythia + Steffi! Habe alles ausrechnen lassen + weiss von der 18 %-Kürzung. Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich frühestens dann die Altersrente für Frauen beantragen kann, wenn ich die geforderten mind. 121 Monate Pflichtbeiträge nach dem vollendeten 40. Lebensjahr nachweisen kann? D.H. ich muss so lange im ALGII-Bezug stehen, da dies ja Pflichtbeiträge sind? Danke.
Oder soam 01.04.2009 | 19:47
Ja, das ist so - aber mit jedem Monat, den Sie über das 60. Lj. noch nicht in Rente sind wird der Abschlag um 0,3% kleiner. Sonstige Chance auf Rente? EM, Schwerbehindert etc. ???
orchidyam 02.04.2009 | 11:08
Vielen Dank an Alle für die wertvollen Infos - die Situation ist mir jetzt klar! Gruss, orchidy
Klaraam 04.04.2009 | 14:26
Ich gehe auch mit 18% Abschlag in die Frauenrente und komme dadurch unter den Sozialhilfesatz. Das macht mir aber nichts denn den Ausgleich hole ich mir vom Sozialamt und bin damit 5.6 Jahre früher in Rente. Und mit dem AA habe ich auch nichts mehr zu tun.
Die Frage ist????am 06.04.2009 | 09:50
Ja und?? Wie lautet der Sinn Ihres Beitrags???
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