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Experten-Antwort

Altersrente für Frauen

von C.G.26.01.2011 | 17:45
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Guten Tag, bisher hatte ich die Information durch eine Broschüre der Rentenversicherung, dass es die Altersrente für Frauen ab 2012 nicht mehr geben wird. In der aktuellen Broschüre "Die richtige Altersrente für Sie" ist dokumentiert, dass es weiterhin die Altersrente für Frauen bis zu den Geburtsjahrgängen 1951 gibt. Ist dies korrekt ? Nun meine konkrekte Frage: Kann eine Frau, geb. 08.06.1947 mit Erfüllung der Voraussetzungen (mind. 15 J. Versicherungszeit und nach 40LJ. mehr als 10 J. Pflichtbeiträge ) zum 01.07.2012 die Altersrente für Frauen ohne Abschlag beantragen? Oder geht nur die Regelaltersrente mit 65 + 1Monat = Rentenbeantragung zum 01.08.2012 ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo C.G.,

sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Altersrente für Frauen mit Rentenbeginn 01.07.2012 ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

Der Bezug der Altersrente für Frauen ist, bei Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen, für die Jahrgänge bis einschließlich 1951 möglich. Eine Anhebung der Altersgrenze über das vollendete 65. Lebensjahr hinaus ist für diese Rentenart nicht erfolgt.

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2 Antworten

RFnam 26.01.2011 | 19:07
Ja, die AR für Frauen ohne Abschlag würde am 01.07.2012 beginnen, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Es ginge auch sofort, aber mit Abschlag von 0,3 % pro vorgezogenem Monat.
-_-am 26.01.2011 | 21:26
:P Die Altersgrenze von 60 Jahren wurde bei der Altersrente für Frauen für Versicherte, die nach dem 31.12.1939 geboren sind, gemäß § 237a Abs. 2 SGB 6 i. V. m. Anlage 20 SGB 6 stufenweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Die Anhebung erfolgte in Monatsschritten und ist mit dem Geburtsjahrgang 1944 abgeschlossen. Für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1945 bis 1951 gilt die Altersgrenze von 65 Jahren. § 237a Abs. 3 SGB 6 sieht unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen bzw. eine geringere Anhebung der Altersgrenze vor. Bei der Regelung handelt es sich um Übergangsbestimmungen, die unter http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__237a.html zu finden sind. Weitere Infos: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Renten wegen Alters sind (reguläre Altersrenten) 1. Regelaltersrente, 2. Altersrente für langjährig Versicherte, 3. Altersrente für schwerbehinderte Menschen, 4. Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute sowie nach den Vorschriften des Fünften Kapitels (übergangsweise Altersrenten) 5. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit, 6. Altersrente für Frauen. Durch Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) vom 20.04.2007 (BGBl. I S. 554) wird außerdem mit Beginn der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze ab 01.01.2012 die neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingeführt. § 38 SGB 6 i. d. F. ab 01.01.2012 regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch genommen werden kann. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
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