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Experten-Antwort

Altersrente für langjährig Beschäftigte

von Herbert Bone10.05.2015 | 11:33
1532 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, eine Frage für meine Frau Jahrgang 06/1952. Sie erreicht die Vorraussetzung von 35 Beitragsmonaten erst nach ihrem 63sten Geburtstag, genauer mit ihrem 64sten Geburtstag. Kann sie die Altersrente für langjährig Versicherte dann ab dem Folgemonat beantragen oder muss die "35er-Voraussetzung" spätestens zum 63sten Geburtstag erfüllt sein und sonst läuft gar nichts mit vorzeitiger Altersrente? Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aus meiner Sicht hat "W*olfgang" Ihre Frage bereits umfassend beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 10.05.2015 | 13:20
Hallo Herbert Bone, das 63. Lbj. ist lediglich der frühestmögliche Beginn der Altersrente für langjährig Versicherte. Sobald die dafür erforderlichen 35 Jahre Versicherungszeit vorliegen - und sei es erst nach 63 - kann sie dann jederzeit in Rente gehen. Aber Vorsicht: Sie sprechen von Beitragsmonaten ...für die 35 Jahre zählen alle rentenrechtlichen Zeiten. Insbesondere bei Frau können die Erziehungszeiten der Kinder bis zum 10. Lbj. ungeahnt lange Versicherungszeiten ergeben/die 35 Jahre sind schneller da, als man nachzählen kann. Deswegen, in der nächsten Beratungsstelle nachprüfen lassen - oder noch mal genau den Abschnitt zur 'Altersrente für langjährig Versicherte' in der letzten Rentenauskunft nachlesen. Gruß w.
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