Zu den Beiträgen von Winfried und Rentenrechner machen wir noch folgende Anmerkung, für Versicherte, die ab 01.01.1955 bis Ende 1963 geboren sind, gibt es nur noch dann die Möglichkeit mit 62 Jahren bereits in Altersrente für langjährig Versicherte zu gehen, sofern sie Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaues erhalten haben.