Ergänzend zu den vorigen Berechnungen können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen "Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahmne einer Rente wegen Alters" (Vordruck V210) stellen. Dann erhalten Sie die genaue Auskunft darüber, wie hoch die tatsächliche Beitragszahlung in Ihrem Falle ist.
Beim Ausgleich der Rentenminderung ergibt sich ein verhältnismäßig hoher Betrag, so dass diese Möglichkeit von den Versicherten nur sehr wenig in Anspruch genommen wird. (Ausnahme: Der Arbeitgeber übernimmt diese Zahlungen).