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Altersrente für Schwerbehinderte

von Günni11.10.2009 | 22:25
1821 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich bin Jahrgang 1951 und möchte mit 60 Jahren 2011 in Rente gehen.Mein Grad der Behinderung beträgt 50 Prozent.Das bedeutet 10,8% abzug.Ich habe gelesen das man dies mit einer Ausgleichzahlung verhindern kann.Wie hoch könnte diese Zahlung ausfallen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ergänzend zu den vorigen Berechnungen können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen "Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahmne einer Rente wegen Alters" (Vordruck V210) stellen. Dann erhalten Sie die genaue Auskunft darüber, wie hoch die tatsächliche Beitragszahlung in Ihrem Falle ist.

Beim Ausgleich der Rentenminderung ergibt sich ein verhältnismäßig hoher Betrag, so dass diese Möglichkeit von den Versicherten nur sehr wenig in Anspruch genommen wird. (Ausnahme: Der Arbeitgeber übernimmt diese Zahlungen).

6 Antworten

Jaam 11.10.2009 | 23:33
man rechnet eine Lebenserwartung von 78 Jahren,wären dann bie Dir 18 x 12 Monate a 124 €=26784 €
falscham 12.10.2009 | 07:47
kann gar nicht pauschal gesagt werden, da die Höhe der Ausgleichszahlung von dem Betag abhängig ist, der bei Ihnen 10,8% ausmacht. Bei einer mtl. Brutto-Rente von 1000 Euro beträgt bei 10,8% der Minderungsbetrag 108 Euro. Um diese 108 Euro auszugleichen müßten 27.353,16 Euro eingezahlt werden. Bei einer mtl. Brutto-Rente von 1400 Euro beträgt der Minderungsbetrag (10,8%) 151,20 Euro und kann durch eine Ausgleichszahlung i.H.v. 38.294,16 Euro ausgeglichen werden. Im Normalfall lohnt sich diese Ausgleichszahlung nur, wenn jemand anderes (z.B. Arbeitgeber) zur Zahlung bereit erklärt.
Keith Moonam 12.10.2009 | 08:00
Ganz so falsch hat User "Ja" meines Erachtens nicht gelegen, denn der Verhältniswert von Abschlag zur Rente ist bei einer prozentual identischen Rentenminderung ebenfalls deckungsgleich. Allerdings ist das Endergebnis bei näherer Betrachtung noch unrentabler. Beispiel mit 1000 Euro Bruttorente: Reguläre Minderung 108 EUR, die Bruttorente sinkt dadurch auf 892 EUR, abzüglich unterstellter 9,85 % für KV/PV bleibt netto 804,14 EUR. Ohne die Minderung würde sich die Nettorente auf 901,50 EUR belaufen. Die Nettodifferenz beträgt somit 97,36 EUR. Um 108 EUR Abschlag bei der Bruttorente (und damit effektiv 97,36 EUR netto) auszugleichen, sind derzeit 27.353,16 EUR aufzuwenden. Teilt man jetzt diese Summe durch das monatliche Plus von 97,36 EUR, so kommt man im Ergebnis auf 281 Monate oder über 23 Jahre, bis man durch das Mehr an Rente die Aufwendungen wieder hereinbekommen hat. Und wen das noch nicht völlig abgeschreckt hat, der sollte sich vor Augen halten, daß es für denjenigen, der das Geld hätte und aus eigener Tasche einebzahlen würde, auch noch eine sinnvolle Alternative gibt: Lassen Sie das Geld lieber in einer sicheren Festgeldanlage weiterhin für Sie arbeiten, und entnehmen Sie per Dauerauftrag jeden Monat genau die 97,36 EUR, die Ihnen der Ausgleich der Rentenabschläge gebracht hätte. Auf diese Art und Weise haben Sie weiterhin jederzeit Zugriff auf ihr Erspartes, um Notfälle auszugleichen, und so alt können Sie rein statistisch gar nicht werden, um selbst bei einer bescheidenen Verzinsung von 2 % plus X durch eine monatliche Entnahme von knapp 100 Euro das Geld ganz aufzubrauchen. Mit freundlichen Grüßen
Schiko.am 12.10.2009 | 09:43
Will ja nicht Oberlehrer spielen , erlaube mir aber als Ergänzung den Rechenweg aufzeigen damit auch jeder Laie dies für seine Zwecke aus- rechnen kann. Ausgangspunkt ist ein Durchschnittsverdienst von derzeit 30879 Euro. Damit entsteht 1 Entgeltpunkt und bei 1,0000 Rentenfaktor 27,20 Renten- zuwachs im Jahr. Es gelten 10,80% Abschlag auszugleichen, Euro 151,20. Diesen Betrag von 151,20 : 27,20 RW. ergibt 5.5558 %, ein wichtiger Wert für die Berechnung der Ausgleichszahlung bei 1400 Bruttorente. Durch die 10,8% Abschlag sinkt der Rentenfaktor ( 1,0000./. 0,1080) auf 0,8920 . Der Durchschnittsverdienst 30879 : 0,8920 ergibt Euro 34,617,73 und bei 19,90 % einen Beitrag von 6.888.92 x 5.5558% ( s..o.)den Ausgleichsbetrag von 38.294,16 Euro. Eine sehr teure Sache. MfG.
Verunsicherteram 14.10.2009 | 00:00
Ganz so abwegig halte ich die Zuzahlung nicht. 68 % davon kann man am zu versteuernden Einkommen abziehen. Bei hohem Einkommen Jan bis Dez sind das bis zu 7000 € Steuerrückzahlung. Die Rente steigt mit dem Rentenwert, die Witwe hat auch noch was davon und die Krankenkasse wird fast zur Hälfte bezahlt. Ist besser als Rürup und dazu durch den Generationenvertrag währungsreformgeschützt. Zu diesen Bedingungen kann man keine private Rentenversicherung abschließen. Ist wie alle Rentenversicherungen eine Wette auf die Langlebigkeit.
Keith Moonam 14.10.2009 | 14:44
Wie von Ihnen zutreffend dargestellt, kann es im Einzelfall immer wieder zu der seltenen Konstellation kommen, daß eine Ausgleichszahlung zur Vermeidung der Rentenabschläge manchmal überlegenswert sein kann. Jedoch ist dies erfahrungsgemäß bei 99 % der Betroffenen (leider) nicht der Fall.
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