Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente für Schwerbehinderte und Tätigkeit als Honorarkraft

von Norbert E.21.09.2017 | 16:12
523 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo und guten Tag, ich habe zwei konkrete Fragen: 1. Ich bin 61 Jahre alt und beziehe seit kurzem eine Altersrente für Schwerbehinderte. Gilt die Hinzuverdienstregelung der Flexirente ab 1.7.17 auch für mich? 2. Man hat mir eine Tätigkeit im Bildungsbereich auf Honorarbasis angeboten, bei der ich einige Monate gut, andere wiederum überhaupt nichts verdienen würde. Kann ich aus der Altersrente für Schwerbehinderte ohne Schwierigkeiten einfach so „ein- und wieder aussteigen“? Vielen Dank für die kompetenten Rückmeldungen. Freundliche Grüße Norbert E.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Norbert E.,

in Ihrem konkreten Fall wäre es noch wichtig zu wissen, wann Ihre Altersrente für schwerbehinderte Menschen begonnen hat.

Zu Frage 1:

Hat Ihre Altersrente bereits vor dem 01.07.2017 begonnen, so gilt bis zum 30.06.2017 noch das „alte“ Hinzuverdienstrecht.

Sofern Sie nicht bereits am 30.06.2017 eine Altersrente als Teilrente bezogen haben kommt auch bei Ihnen das Flexirentengesetz zum 01.07.2017 grundsätzlich zur Anwendung.

Zu Frage 2:

Nach dem Flexirentengesetz ist ein Hinzuverdienst in Höhe von 6300,00 Euro brutto pro Kalenderjahr rentenunschädlich. Eine monatliche Betrachtungsweise gäbe es somit ab dem 01.07.2017 nicht mehr. Nachdem Ihre Altersrente im Jahr 2017 begonnen hat sind sämtliche hinzuverdienstrelevanten Einkünfte vom Rentenbeginn bis zum 31.12.2017 der kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6300,00 Euro gegenüberzustellen. Das Überschreiten dieses Betrages hat eine Teilrente zur Folge. Sofern Ihr Hinzuverdienst diesen Betrag sehr deutlich (i.d.R. mehrere Tausend Euro) überschreitet, ist ein vollständiges Ruhen Ihrer Altersrente nicht auszuschließen. Sobald sich Ihr Hinzuverdienst dann wieder verringert (mindestens 10% gegenüber dem Vorjahr) können Sie eine Überprüfung den Rentenzahlung beantragen.

Bitte teilen Sie die Aufnahme der Honorartätigkeit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mit, sobald Sie diese aufgenommen haben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Fortitude oneam 21.09.2017 | 16:31
Hallo Norbert E., bitte schauen Sie mal hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_… Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Ab dem Folgemonat hat der Hinzuverdienst grundsätzlich keinen Einfluss mehr auf die Rentenhöhe. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
KSCam 21.09.2017 | 18:25
Die neuen Grenzen gelten zunächst mal für alle, also auch für Sie. Wenn der prognostizierte Gewinn aus der Selbständigkeit über 6300 € liegt, wird die Rente gekürzt. 2018 geht's dann wieder neu mit 6300 € los. Dass Sie die Tätigkeit anzeigen müssen steht im Rentenbescheid.
Gastroenterologieam 21.09.2017 | 17:49
Wenn Ihre vierwöchige Widerspruchsfrist nach Zustellung Ihres Rentenbescheides abgelaufen ist, verbleibt es bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Natürlich gilt die neue Hinzuverdienstgrenze ab dem 01.07.2017 auch für Sie!
senf-dazuam 22.09.2017 | 09:31
Hallo Norbert E.! Die neuen Regelungen zur Hinzuverdienstgrenze machen gerade wechselnden Hinzuverdienst einfacher. Nicht mehr monatlich 450 Euro und max. zweimal bis zu 900, aber nicht am Anfang ... sondern 6300 pro Jahr. Selbst wenn Sie in einem Monat die 6300 verdienen, in der restlichen Zeit aber nur von der Rente leben, ist alles in Butter. Sie geben den Hinzuverdienst an mit einer Prognose der Beträge, im nächsten Jahr wird abgerechnet, wieviel Sie wirklich verdient haben und ob dann ggf. ein Betrag zurückgefordert wird, weil Sie die 6300 überschritten haben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026