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Altersrente mit 60 Jahren

von Leo18.04.2007 | 09:12
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Ich bin am 24. 12. 1949 geboren, männlich. Unter welchen Voraussetzungen kann ich mit 60 Jahren in die Altersrente gehen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit / Altersteilzeit oder Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann bei Erfüllung entsprechender Voraussetzungen mit individuellen Abschlägen ab Vollendung des 60. Lebensjahres bezogen werden.

Um die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beziehen zu können, müssen Sie bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sein. Für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 -1951 kann diese Altersrente mit Vollendung des 60. Lebensjahres bezogen werden, wenn Sie am 01.01.2004 arbeitslos waren oder bis zum 31.12.2003 einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen haben. Bei der Altersrente nach Altersteilzeit müssen Sie mindestens

24 Kalendermonate mit Altersteilzeit zurückgelegt haben.

Als weitere Möglichkeit, gibt es die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Diese Altersrente können Sie mit Vollendung des 60. Lebensjahres beziehen, wenn Sie bei Rentenbeginn mindestens 50 % schwerbehindert sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.

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