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Experten-Antwort

Altersrente mit GdB

von RFL13.09.2015 | 15:19
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13 Antworten

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Ich, Jahrgang 1960, kann nach 45 Versicherungsjahren mit 64 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Wie lange wäre dies bei einem GdB von 50?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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12 Antworten

Santanderam 13.09.2015 | 15:39
Jahrgänge 1951 - 1963 Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben Versicherte dieser Geburtsjahrgänge nach § 236 a SGB VI, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Geburt vor 1964 Vollendung des 63. Lebensjahres Beachte: Anhebung der Altersgrenzen ab Jahrgang 1952 stufenweise auf das 65. Lebensjahr, vorzeitige Inanspruchnahme mit Abschlägen möglich, Vertrauensschutz (keine Anhebung der Altersgrenzen) für bestimmte Personenkreise bei Beginn der Altersrente Anerkennung als schwerbehinderter Mensch im Sinne von § 2 Absatz 2 SGB IX, also Grad der Behinderung mindestens 50 Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren Aufgabe bzw. Einschränkung der Erwerbstätigkeit (Einhaltung individueller Hinzuverdienstgrenzen)
W*lfgangam 13.09.2015 | 15:57
Hallo RFL, ist derselbe Zeitpunkt: 64 + 4 Gruß w.
Maria N.am 13.09.2015 | 16:11
RFL, der Gesetzgeber hat bei diesem neuen Gesetz nichts für die Schwerbeh. getan. Verdi u VDK habe ich damals gleich den Rücken gezeigt. Der Anwalt vom VDK sagte mir, Schwerbeh. haben immer noch Vorteile, können früher mit Abschläge in Rente. Dümmer gehts nicht, als hätten gerade Schwerbeh. eine dicke Rente.
KSCam 13.09.2015 | 16:41
Der Gesetzgeber hat mit dem neuen Gesetz aber auch nichts Nachteiliges für Schwerbehinderte eingeführt. Frage an Maria N: sind Sie neidisch auf Nichtschwerbehinderte des Jahrganges 60 die mit 64 +4 genauso abschlagsfrei in Rente gehen können, wenn 45 Jahre vorliegen? Und wer weiß heute überhaupt wie die Gesetze im Jahr 2024 sind, wenn der Jahrgang 60 dann 64 Jahre alt ist. Man könnte auch zu Ihrem posting sagen "dümmer gehts nimmer....."
RFLam 13.09.2015 | 18:04
Das habe ich schon verstanden. Es bleibt trotzdem unnötig und absolut überflüssig
KSCam 13.09.2015 | 17:44
Sie habe ich wirklich nicht gemeint - aus dem Zusammenhang wird doch klar dass ich mich auf Maria N. bezogen habe....
Maria N.am 13.09.2015 | 20:13
dümmer gehts nimmer, was wollen Sie KSC mit dieser frechen Bemerkung. Das die fetten Beamten über meinen normalen Beitrag sich lustig machen ist ja klar. Dumme Sprüche über die Steuerzahler von denen Sie bezahlt werden.
Mandyam 13.09.2015 | 20:48
Bleibt doch cool.... Das ist Politik und die könnt ihr nur beeinflussen, wenn ihr wählen geht. Die Unzufriedenen können sich dann engagieren, damit mal was besser wird. Ach so - wollt noch sagen, dass ich Arbeiterin bin (keine fette Beamtin!)
KSCam 13.09.2015 | 21:39
Und wer Maria N. macht die gleichen Sprüche über den Anwalt des VDK (der mit dem Gesetz gar nichts zu tun hat) und über die fetten Beamten? Wer austeilen kann, sollte nicht allzu empfindlichsein, wenn er auch mal was abkriegt, oder? Immerhin haben Sie den ersten stein ins Feld geworfen - auch ziemlich überflüssig. Steht also bestenfalls 1:1
Maria N.am 13.09.2015 | 22:15
Ja ich habe überzogen
Mei o Meiam 14.09.2015 | 14:49
Immer diese Neid Debatten über Beamte. Ich möchte nicht mit ihnen tauschen und Tag und Nacht in 40 Stunden Schichten nach einem Fussball Spiel direkt Luftverlegt an die Grenze zu werden um da unser "tolles" Deutschland mit seinen all den Neidern zu beschützen.
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