Anspruch auf die Regelaltersrente nach § 35 SGB 6 haben Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Weitere versicherungsrechtliche oder persönliche Voraussetzungen gibt es nicht.
Sollte das geplante Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen beschossen werden, wird die Altersgrenze für Sie um einen Monat angehoben.