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Altersrente oder nicht?

von Werni12.03.2007 | 22:46
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Hallo, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Bei mir ist folgende Situation: Teilerwerbsminderungsrente seit April 2004 mit 9,6% Abschlag – zuerst befristet und inzwischen als Dauerrente. Die halbe EW- Rente wurde noch mal um die Hälfte wegen ALG I gekürzt. Im Mai 07 läuft das ALG aus. Ich bin im Dez. 1946 geb. und habe seit Febr. 04 einen Schwerbehindertenausweis 60%, gültig bis Juni 07. Nach Anfrage wird dieser wahrscheinlich ? verlängert. Auf Grund des noch gültigen Behindertenausweises könnte ich ja mit Abschlag in Altersrente gehen, entweder jetzt schon oder wenn das ALG I ausläuft. Mit der vorgezogenen Altersrente würde ich unter dem Strich fast 100 EUR weniger haben als momentan mit gekürzter EW-Rente und ALG. Da aber jetzt schon nichts mehr übrig bleibt möchte ich den Abschlag soweit es geht reduzieren. Darum habe ich einen Antrag auf volle Erwerbsminderung gestellt. Ich war zwar beim LVA-Berater, weiß nun aber trotzdem nicht genau, wie es sich mit dem Abschlag verhält. Mal angenommen der Antrag auf volle EW- Rente würde genehmigt und ich ginge dadurch später in Altersrente. Würde der Abschlag sich überhaupt verringern oder bleibt er von der jetzigen halben EW- Rente bestehen? Dann würde mir der Antrag ja nichts bringen. Wenn mir hier jemand einen guten Tipp geben könnte, wäre ich sehr dankbar. Freundlichen Gruß

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei der Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente, behalten die Hälfte der Entgeltpunkte die zur Berechnung der EM-Rente errechneten Entgeltpunkte die Kürzung (9,6%), für die andere Hälfte und die neu erworbenen (Bezug des AloGeld) wird eine „neue“ Kürzung errechnet. Da dies ein sehr umfangreicher Fragenkatalog mit sich bringt, ist es ratsam sich persönlich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV zu informieren.

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