Sehr geehrte Frau Barbara Gabrys,
eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie erhalten, sofern Sie bei Beginn der Rente schwerbehindert sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Wenn Sie 1955 geboren sind können Sie diese Altersrente frühestmöglich mit 63 und 9 Monaten ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Das konkrete Datum sowie die Information, ob Sie die Wartezeit erfüllen, können Sie Ihrer Rentenauskunft entnehmen oder aber bei einem persönlichen Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihrer Deutschen Rentenversicherung in Erfahrung bringen.