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Altersteilzeit

von Jürgen09.01.2007 | 16:07
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Guten Tag, ich werde ab 2009 in ATZ gehen. Das 6 jährige Blockmodell sieht vor, dass bis 2012 die Aktiv- und bis 2015 die Passivphase läuft. Ab 2015, da bin ich 62, kommt die Leistung der GRV. Meine Fragen: 1. wie ist die Regelung, bzw. was wird ausbezahlt, wenn ich in der Aktvphase, bzw. Passivphase krank werde und dies über die Entgeltfortzahlung weiterhin bin? 2. Was ist bei Erwerbsminderung? Vielen Dank für Ihre Hilfe

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Solange für einen Versicherten, der Altersteilzeitarbeit leistet, bei Arbeitsunfähigkeit oder medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts besteht, hat der Arbeitgeber neben dem fortzuzahlenden Arbeitsentgelt den Aufstockungsbetrag und die Rentenversicherungsbeiträge nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 AtG zu zahlen. Während der Entgeltfortzahlung liegt deshalb Altersteilzeitarbeit vor. Nach Ablauf des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung erhält der Arbeitnehmer die entsprechende Entgeltersatzleistung (Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld) oder ein Krankentagegeld von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen. Berechnungsbasis für die Entgeltersatzleistung ist das (geminderte) Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bzw. vor Beginn der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme erzielt hat. Die bis zum Ablauf der Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber erbrachten Leistungen (Aufstockungsbetrag, Rentenversicherungsbeiträge für den Unterschiedsbetrag) werden für die Dauer des Bezugs der Entgeltersatzleistung, der ausschließlich die Altersteilzeitarbeit zugrunde liegt, oder des Krankentagegeldes von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen von der Bundesagentur für Arbeit erbracht, wenn die Bundesagentur dem Arbeitgeber diese Leistungen bislang erstattet hat. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber freiwillig die Aufstockungsbeträge weiterzahlt. Auch für diese Zeit liegt in diesem Fall Altersteilzeitarbeit im Sinne des Gesetzes vor. Sollte der Arbeitgeber zu der freiwilligen Aufstockungszahlung nicht bereit sein, besteht die Möglichkeit, die fehlende Zeit während der Freistellungsphase nachzuarbeiten.

Wird eine volle Erwerbsminderung auf Dauer festgestellt, endet das Altersteilzeitverhältnis und es tritt der sogenannte Störfall ein.

3 Antworten

Jürgenam 10.01.2007 | 10:47
Hallo Scout, hallo Experte, vielen, vielen Dank für Ihre kompetenten Antworten. Das heißt, dass das ATZ-Modell auch im Falle einer Erkrankung durchaus noch ok. ist, auch wenn natürlich insgesamt weniger Einkommen fließt, aber dafür kommt ja hinterher die Belohnung in Form der Passivphase. Es grüßt Sie ganz herzlich der ATZ-ler Jürgen
Scoutam 09.01.2007 | 22:22
Hallo Jürgen, Altersteilzeitarbeit ATZ und Krankheit ein heikles Thema wenn es die Aktive Phase der ATZ betrifft. Bei der ATZ reduziert man seine Arbeitszeit um die Hälfte. Laut Arbeitsrecht würde mir dann auch nur die Hälfte vom Lohn zu stehen. Aber durch das ATZ-Gesetz werden Zuschüsse gezahlt aber nur auf ihr Rentenversicherungskontound Ihrem Nettogehalt. D. h. die Krankenkasse erhält nur aus den eigentlichen 50% Bruttolohn Ihren Beitrag. Wenn Sie nun in der AKTIVEN-Phase länger als 6 Wochen erkranken, dann tritt die Krankenkasse ein. Das Krankengeld wird dann nur aus den 50% vom Bruttolohn errechnet. Wie hoch es ausfallen wird, kann Ihre Krankenkasse ausrechnen. Jetzt zur Passiven-Phase: Da Sie nach dem Blockmodell ihre ATZ gestalten, haben Sie in der Aktivenphase ein Zeit- u. Wertguthaben aufgebaut (wie Überstunden). In der Passivenphase auch Freizeitphase genannt erhalten Sie weiterhin Ihren Lohn wie bisher, da Sie nun aus dem Wert- u. Zeitguthaben finanziert werden. Altersteilzeit und EM-Rente: Wenn Sie während der ATZ (egal ob Aktiv oder Passiv) die volle EM-Rente genehmigt bekommen tritt der Störfall ein. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss die ATZ rückabwickeln. Er muss das bisher angesparte Wertguthaben Ihrem Rentenkonto zuleiten. Sie werden dann so gestellt als hätten Sie die ATZ nicht gemacht. Die zuerwartende höhe der EM-Rente teilt Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger mit bzw. können Sie aus der letzten Renteninfo herauslesen. Mit freundlichen Grüßen
Greifam 21.01.2007 | 23:56
Ist in der passiven Phase der Altersteilzeit der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (zwingend) notwendig?
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