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Altersteilzeit

von Karl28.07.2009 | 10:58
883 Ansichten
3 Antworten

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Meine Frau ist am 29.06.1953 geboren. Mit Abschlägen könnte sie frühestens am 01.07.2016 in Rente gehen. Ist ein früherer Rentenbeginn mit Altersteilzeit noch möglich und wie könnte das aussehen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Beiträgen stimme ich mit der Einschränkung zu, dass Ihre Frau bis zum Rentenbeginn mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten nachweisen kann.

Wenn Ihre Frau bei der Altersteilzeit das Blockmodell wählt, wäre Sie bereits nach der Hälfte der Altersteilzeit in der Freistellungsphase, also quasi im Vorruhestand.

2 Antworten

B´sonam 28.07.2009 | 11:11
Egal ob mit oder ohne Altersteilzeit, der früheste Rentenbeginn bleibt der 01.07.2016. Lediglich mit einem Schwerbehindertenausweis wäre ein früherer Rentenbeginn möglich.
Rentendocam 28.07.2009 | 11:11
Nein, da sie den Vertrauensschutz hinsichtlich Altersteilzeit nicht erfüllt ( Abschluss des Vertrages vor 01.01.2007 ) ist das nicht möglich. Frühestmöglicher Beginn ist das 63. Lebensjahr, Ausnahme Schwerbehinderung.
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