Den Beiträgen stimme ich mit der Einschränkung zu, dass Ihre Frau bis zum Rentenbeginn mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten nachweisen kann.
Wenn Ihre Frau bei der Altersteilzeit das Blockmodell wählt, wäre Sie bereits nach der Hälfte der Altersteilzeit in der Freistellungsphase, also quasi im Vorruhestand.