Ihrer Info zufolge, ist es frühestens im Alter von 55 Jahren möglich Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen. Ein guter Freund von mir ist bei der Post angestellt. Er ist dieses Jahr 50 geworden und geht jetzt in Altersteilzeit, und mit 55 Jahren in Rente. Ist das ausschließlich für Postbeamte möglich?
Das hängt vom jeweiligen Arbeitgeber ab.
Liebe Iris,
bei einer Vereinbarung zur Altersteilzeit handelt es sich immer um einen Vertrag mit dem jeweiligen Arbeitgeber. Daher kann auch jeder Arbeitgeber selbst entscheiden (unter Berücksichtigung des Altersteilzeitgesetz), wann, ob und wie lange eine Altersteilzeit durchgeführt wird. Bitte informieren Sie sich deshalb direkt bei Ihrem Arbeitgeber.
Viele Grüße
Deutsche Rentenversicherung
Fragen Sie ihn, was er in diesem Zusammenhang mit „Rente“ meint, insbesondere von wem er diese erhält.
Eine Rente mit 55 gibt es von Deutschen Rentenversicherung jedenfalls nicht, auch nicht für Postbeamte oder -angestellte.