Hallo Peter,
leider besteht diese Möglichkeit für Sie nicht. Aufgrund Ihres Lebensalters/Geburtsjahrgangs können Sie eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit frühestens ab dem 63. Lebensjahr mit 7,2% Abschlag beanspruchen.
Einzige Möglichkeit ab einem früheren Zeitpunkt eine Altersrente zu beziehen wäre eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Hierzu müßten Sie aber u.a. schwerbehindert sein. Lassen Sie sich ggf. ausführlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten (zu finden unter Service/Beratungsstellen auf www.ihre-vorsorge.de).