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Altersteilzeit

von Peter12.09.2007 | 08:56
1284 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin 59 Jahre alt, Ende 2007 habe ich 2 Jahre Altersteilzeit der Aktivphase hinter mir. (insgesamt waren 3 Jahre Aktivphase und anschließend 3 Jahre Passivjahre vereinbart) Wenn ich Anfang 2008 kündige (wegen Mobbing u. Krankheit),18 Monate Arbeitslosengeld beziehe und ab 6/2009 Rente beantrage,habe ich dann Anspruch auf Rente wegen Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit mit 16,2% Abschlag?

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Peter,

leider besteht diese Möglichkeit für Sie nicht. Aufgrund Ihres Lebensalters/Geburtsjahrgangs können Sie eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit frühestens ab dem 63. Lebensjahr mit 7,2% Abschlag beanspruchen.

Einzige Möglichkeit ab einem früheren Zeitpunkt eine Altersrente zu beziehen wäre eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Hierzu müßten Sie aber u.a. schwerbehindert sein. Lassen Sie sich ggf. ausführlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten (zu finden unter Service/Beratungsstellen auf www.ihre-vorsorge.de).

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Peter,

leider nein. Dazu hätte bereits vor dem 01.01.2004 ein Altersteilzeitvertrag abgeschlossen sein müssen. Somit bleibt es grundsätzlich bei dem, was ich bereits geschrieben habe.

Allerdings muß ich den frühestmöglichen Zeitpunkt für die Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit geringfügig korrigieren. Aufgrund des von Ihnen nunmehr konkret angegebenen Geburtstages verschiebt sich dieser um einen Monat auf das 62 Lebensjahr + 11 Monate mit 7,5% Abschlägen.

1 Antworten

Peteram 12.09.2007 | 12:48
Frage an Experten: Altersteilzeitvereinbarung wurde von mir am 30.12.1005 unterschrieben- Besteht evtl. Vertrauensschutzregelung ? Dann könnte ich 6/2009 Rente beantragen. Geb.Datum ist 5.11.48
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