Ob Sie aufgrund Ihrer Behinderung Ihr Arbeitsverhältnis lösen können, ist eine arbeitsrechtliche Frage, zu der wir keine Stellung nehmen können.
Sollten Sie im Sinne der Rentenversicherung erwerbsgemindert sein, besteht evtl. Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Wird eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen, ist ein Abschlag von max. 10,8% hinzunehmen.