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Altersteilzeit

von RomeoCharlie28.11.2007 | 16:18
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe User und Experten, Ich, männlich, geboren Apr. 1948 möchte ab Jan 2008 in ATZ im Blockmodell gehen. Man sagte mir, dass für mich der früheste mögliche Rentenbeginn der September 2010 wäre. Meine Arbeitsphase würde dann bis April 2009 laufen. Durch eine Aufstockungszahlung meiner Firma würde ich während der ATZ-Laufzeit 85 % meines bisherigen Nettoentgeltes erhalten. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung würden in einer Höhe von bis zu 90 % der Beitragsbemessungsgrenze von meiner Firma übernommen. Frage an die Experten: Ist das alles so richtig, wie ich das hier dargestellt habe? Frage an erfahrene User die in ähnlicher Situation wie ich waren: Soll man da zuschlagen? Mit besten Grüßen und Dank im voraus RomeoCharlie

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Antwort vom User Unbekannt ist weitgehend richtig.

Der frühestmögliche Rentenbeginn und die genannten Abschläge sind für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit/ Alterteilzeitarbeit korrekt.

Die genannten Beträge der Altersteizeitarbeit (85 % vom Nettoentgelt bzw. 90 % Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Rentenversicherung) sind nachvollziehbar und wurden Ihnen sicher von Ihrem Arbeitgeber so angeboten bzw. erläutert.

Natürlich ist es für die Entscheidung wichtig, daß Sie sich in einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung umfassend informieren.

Dabei ist zu klären, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewünschte Altersrente erfüllt sind.

Der Berater kann außerdem eine Rentenauskunft erstellen. (ggf. mit Hochrechnung Altersteilzeitarbeit)

Darauf basierend können Sie einen "Kassensturz" machen, ob Sie mit der Altersrente in der Zukunft finanziell auskommen.

Der Vorteil einer Altersteilzeitvereinbarung (Blockmodell) liegt in dem gleitenden (früheren) Übergang in der Ruhestand.

(Eventuell kommt noch ein Bonus in Form einer Abfindung dazu).

Eine geringe Minderung bei der zu erwartenden Altersrente entsteht jedoch als Nachteil.

Ihre Entscheidung sollte dieses Abwägen der Argumente enthalten und ausreichend berücksichtigen.

1 Antworten

Unbekanntam 28.11.2007 | 18:38
Hallo, sofern Sie nicht mit 50% schwerbehindert sind, wäre der frühestmögliche Rentenbeginn richtigerweise im September 2010 (mit 9,6 %)Abschlag) über die "Altersrente anch Altersteilzeitarbeit" Hierfür müssen Sie mindestens 2 Jahre Atz haben (also 1+1) und in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Rente mindestens 8 Jahre an Pflichtbeiträgen haben. Ob Sie die 8 Jahre erfüllen, kann Ihnen nur die Beratungsstellle sagen. Unabhängig von meiner Antwort bzw. von anderen Usern, wäre es grob fahrlässig auf die Auskünfte hier zu vertrauen und sich nicht in der nächsten Beratungsstelle konkret beraten zu lassen. Ob man das Angebot annehmen soll oder nicht, ist ihr persönliche Entscheidung, die Ihnen weder die Beratungsstelle und sonst noch jemand abnehmen kann.
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