Die Antwort vom User Unbekannt ist weitgehend richtig.
Der frühestmögliche Rentenbeginn und die genannten Abschläge sind für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit/ Alterteilzeitarbeit korrekt.
Die genannten Beträge der Altersteizeitarbeit (85 % vom Nettoentgelt bzw. 90 % Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Rentenversicherung) sind nachvollziehbar und wurden Ihnen sicher von Ihrem Arbeitgeber so angeboten bzw. erläutert.
Natürlich ist es für die Entscheidung wichtig, daß Sie sich in einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung umfassend informieren.
Dabei ist zu klären, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewünschte Altersrente erfüllt sind.
Der Berater kann außerdem eine Rentenauskunft erstellen. (ggf. mit Hochrechnung Altersteilzeitarbeit)
Darauf basierend können Sie einen "Kassensturz" machen, ob Sie mit der Altersrente in der Zukunft finanziell auskommen.
Der Vorteil einer Altersteilzeitvereinbarung (Blockmodell) liegt in dem gleitenden (früheren) Übergang in der Ruhestand.
(Eventuell kommt noch ein Bonus in Form einer Abfindung dazu).
Eine geringe Minderung bei der zu erwartenden Altersrente entsteht jedoch als Nachteil.
Ihre Entscheidung sollte dieses Abwägen der Argumente enthalten und ausreichend berücksichtigen.