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altersteilzeit

von hans01.05.2009 | 19:25
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach Beendigung der ATZ kann der Versicherte frei entscheiden, wann eine gesetzliche Rente beantragt wird (sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt wurden). In der Zwischenzeit besteht die Möglichkeit, sich arbeitslos zu melden oder aber zu "privatisieren". Würde sich an dieser Flexibilität etwas ändern, wenn eine ATZ durch die Bundesanstalt für Arbeit gefördert wurde? Auf der Website der BA wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass für alle Rentenfragen die BfA zuständig ist, gleichzeitig werden als Möglichkeiten nur genannt: Rentenantrag unmittelbar nach der ATZ oder die Meldung zur Arbeitslosigkeit. Was gilt?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beiträge von "Schade".

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Zur ATZ stehen am heutigen Tag (04.05.2009) in IHRE VORSORGE unter Nachrichten Thema der Woche "Arbeitsmarktforscher sind gegen ATZ" > Artikel lesen > Alterteilzeit > ATZ und Rente oder ATZ was danach, gute Hinweise.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Im Prinzip JA! Aber mir wäre es als AN egal, ob der AG von der AfA gefördert wird oder nicht.

6 Antworten

Schadeam 01.05.2009 | 19:42
Wer sollte etwas gegen das Privatisieren haben? Der Privatier muss sich im Zweifel selbst krankenversichern und lebt vom Vermögen - ist doch alles bestens....so lange dieser Mensch den Staat und seine Gelder nicht beansprucht. Wenn man nach ATZ in Rente geht, ist alles klar - da hat man sich (hoffentlich) vor Abschluß des ATZ Vertrages schon schlau gemacht. Und was es gibt, wenn man sich arbeitslos meldet (Sperrzeit, Höhe und Dauer des ALG) ist eine Frage an die Agentur.
Schadeam 02.05.2009 | 10:14
Warum will man denn hier irgendetwas komplizierter machen wie es ist? Die ATZ ist doch komplett abgelaufen - lediglich der Arbeitnehmer will aus "privaten Gründen / egal aus welchen" seinen Rentenantrag (noch) nicht stellen. Wieso sollte da der AG dafür verantwortlich gemacht werden und irgendwas zurückzahlen müssen? Der kann doch gar nichts dafür, (dass im Extremfall sein an Alzheimer erkrankter Arbeitnehmer vergessen hat den Antrag zu stellen). Wir haben ja z.T. komplizierte und manchmal auch beknackte Gesetze, aber hier ist doch alles klar, oder?
joachimam 02.05.2009 | 09:45
Für mich stellt sich hierbei folgende Frage: Wenn seitens der BfA die ATZ anerkannt wird, aus Sicht der BA aber irgendwelche Fördervoraussetzungen nicht erfüllt wurden, ist dann die ATZ unwirksam? (Oder muss der Arbeitgeber "nur" die Fördermittel zurückzahlen?)
joachimam 04.05.2009 | 17:05
Ich möchte doch noch einmal nachfragen: Für die BfA ist es unerheblich, was ein Versicherter nach Abschluss einer ATZ macht (selbst die Aufnahme einer neuen Beschäftigung ist möglich). Gilt dies tatsächlich auch für die BA (die ja mit den Fördermitteln arbeitsmarktpolitische Ziele verfolgt)? Und was wären die Folgen für den Versicherten, wenn es hier Unterschiede geben würde?
joachimam 04.05.2009 | 17:19
es wäre sehr nett, wenn noch eine KLärung meiner Frage vom 4.5. möglich würde, vielleicht auch durch den Experten.
joachimam 05.05.2009 | 11:03
geförderte altersteilzeit hallo experte, vielen dank für den hinweis auf den interessanten artikel. die rentenversicherung lässt dem arbeitnehmer nach abschluss der atz alle freiheiten. ich habe den artikel dahingehend verstanden, dass dies auch bei einer geförderten atz der Fall ist (hier muss "lediglich" der arbeitsplatz des altersteilzeitleisters in bestimmter weise neu besetzt werden). Ist das so richtig?
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