Das Altersteilzeitgesetz, welches die Förderung von Altersteilzeitarbeit durch die Bundesanstalt für Arbeit regelt, gilt noch für alle ATZ-Verhältnisse, die in 2009 beginnen (spätestens am 31.12.2009).
Inwieweit Arbeitgeber auch danach noch ATZ anbieten, ist Vertragssache (auch heute laufen ja schon viele ATZ-Verhältnisse ohne die Förderung der Arbeitsagentur).