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Altersteilzeit bis Ende 2009

von Stadion0925.01.2009 | 22:42
1869 Ansichten
14 Antworten

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Kann ich (Jahrgang 1952) noch in 2009 ATZ beantragen und antreten?( BLockmodell bis 2015 ,danach Renteneintritt)

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

5
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das Altersteilzeitgesetz, welches die Förderung von Altersteilzeitarbeit durch die Bundesanstalt für Arbeit regelt, gilt noch für alle ATZ-Verhältnisse, die in 2009 beginnen (spätestens am 31.12.2009).

Inwieweit Arbeitgeber auch danach noch ATZ anbieten, ist Vertragssache (auch heute laufen ja schon viele ATZ-Verhältnisse ohne die Förderung der Arbeitsagentur).

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Fuchs,

das kann man so pauschal leider nicht sagen. Bitte nutzen Sie den Rentebeginnrechner unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_104600/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner__node.html__nnn=true oder lassen Sie sich individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträger beraten.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo Fuchs,

das kann man so pauschal leider nicht sagen. Bitte nutzen Sie den Rentebeginnrechner unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_104600/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner__node.html__nnn=true oder lassen Sie sich individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträger beraten.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Hallo Stadion09,

dem Beitrag von Wolfgang kann ich nur zustimmen.

Moderation · 5Ihre Vorsorge

Hallo Ingrid Schäfer,

die Altersteilzeit ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Ob und inwieweit dieser nach Auslaufen der Regelungen bis 2009 weiterhin Altersteilzeit für seine Mitarbeiter anbietet, klären Sie bitte mit dem Arbeitgeber.

9 Antworten

No Brainam 26.01.2009 | 08:50
Klar, die ATZ kann noch bis Ende diesen Jahres angetreten werden!!
Knut Rassmussenam 26.01.2009 | 09:01
Auch ab 2010 ist Altersteilzeit noch möglich, nur eben ohne finanzielle Förderung für die Arbeiztgeber.
Maxam 26.01.2009 | 16:34
Erst ab Jahrgang 55 geht nichts mehr. ATZ ab 2010 Wirds meiner Meinung nach so nie mehr geben. Das wichtigste ist die 90% Renteneinzahlung.
Fuchsam 26.01.2009 | 18:00
Kann ich nach 45 Arbeitsjahren vorzeitig ohne Abzüge in Rente gehen?
Fuchsam 26.01.2009 | 18:03
Kann ich nach 45 Arbeitsjahren vorzeitig ohne Abzüge in Rente gehen?
Marieam 26.01.2009 | 18:12
Ohne Schwerbeh. erst mit 65 J. ohne Abschlag. Bei 45 J. hat man die Sicherheit nicht länger als 65 arbeiten zu müssen.
Stadion09am 26.01.2009 | 22:30
Kann die Altersteilzeit in 2009 noch angemeldet werden, wenn Sie bis Ende 2009 beginnen soll, oder ist die Anmeldefrist hierfür abgelaufen ?
Wolfgangam 26.01.2009 | 23:04
Hallo Stadion09, es geht nicht um 'Meldefristen', sondern darum, ob Ihr Arbeitgeber überhaupt bereit ist, ATZ mit 'jüngeren' Jahrgängen zu vereinbaren - egal ob in 2009 oder danach. Gehen Sie doch mal in Ihr Personalbüro und fragen Sie da nach. Zum besseren Verständnis: einen Rechtsanspruch auf ATZ haben Sie nicht ...Ihr Arbeitgeber kann, nicht muss. Wie die Situation vor Ort ist, kann hier keiner beurteilen. Gruß w.
Ingrid Schäferam 29.01.2009 | 14:52
Ich (Angestellte im Öffentl. Dienst)vollende am April 2010 mein 55. Lebensjahr. Besteht für mich noch die möglich an der Altersteilzeit teilzunehmen? Wenn ja, welche? Vielen Dank Ingrid Schäfer
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