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Altersteilzeit

von U.S.07.01.2010 | 08:59
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Muß man, wenn die passive Altersteilzeit endet, einen Antrag auf Rente stellen oder kann man das später machen und die Zeit dazwischen überbrücken. Überbrücken damit der Rentenabschlag geringer wird. Ist man beim Ehepartner krankenversichert oder muß man sich selber versichern.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich muss kein Antrag auf Altersrente gestellt werden, sobald die Altersteilzeit endet. Warum bei "Gerd" im Altersteilzeitvertrag eine entsprechende Regelung dies so vorsieht, lässt sich daher nur nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber klären. Den Ausführungen von "Milchmädchen" kann gedanklich gefolgt werden. Sollte jemand keine Rente im Anschluss an die Altersteilzeit beantragen, dann kann er natürlich bei seinem Ehepartner in der Krankenversicherung familienversichert sein. Die Voraussetzungen sollten aber im Einzelfall mit der jeweiligen Krankenkasse abgeklärt werden.

Vielleicht bietet sich für Versicherte als Lösung auch ein "Mittelweg" an. Nach Ablauf der Altersteilzeit kann zur Verringerung des Abschlages und zur zusätzlichen Steigerung der Altersvollrente z.B. lediglich eine Teilrente beantragt und bezogen werden und zusätzlich noch im Rahmen der zulässigen Hinzuverdienstgrenzen eine Teilzeitarbeit ausgeübt werden. Dies kann insbesondere für Versicherte attraktiv sein, die die Altersteilzeit nicht im Blockmodell durchführen und nach Ablauf der Altersteilzeit noch weiterarbeiten möchten.

Nach § 46 Abs. 2a SGB VI beträgt die Voraussetzung für die Witwenrente u.a., dass die Ehe mindestens ein Jahr gedauert haben muss, sofern keine besonderen Umstände es rechtfertigen, dass es nicht der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen.

7 Antworten

Suaeliam 07.01.2010 | 09:31
Sie müssen keinen Antrag stellen, dazu wird sie niemand zwingen.Wenn sie die Zeit überbrücken können, ist das möglich. Wie sich in der Zeit krankenversichert sind ,müssen sie natürlich mit Ihrer Krankenkasse klären,da sie sich hier in einem Forum der RENTENVERSICHERUNG befinden.
U.S.am 07.01.2010 | 09:34
Wenn ein Ehepartner verstribt, wie lange muß man verheiratet sein, damit man Witwen-oder Witwerrente erhält.
Skatrentneram 07.01.2010 | 09:47
mindestens 1 Jahr, natürlich gibt es auch Ausnahmen ( z.B. Unfalltod )
...am 07.01.2010 | 12:16
An Ihrer Stelle würde ich es mir nochmal überlegen, ob ich die Rente nicht doch sofort in Anspruch nehme... Die Rente steigt dann nur noch um den (bei späterem Rentenbeginn) nicht abziehenden Abschlag. Dafür nehmen Sie die Rente im "Wartezeitraum" auch nicht in Anspruch. Man müßte ab Rentenbeginn die Rente ca. 23 Jahre lang beziehen, bevor sich die Warterei lohnt...
Gerdam 07.01.2010 | 11:44
Ich habe ein ähnliches Problem. Bei mir steht direkt im ATZ-Vertrag, dass ich verpflichtet bin, unmittelbar nach dem Ende der passiven Phase in Altersrente zu gehen. Ist das bindend, oder kann ich eine gewisse Zeit auf eigene Kosten leben. Wahrscheinlich will man hier nur ausschließen, dass ein Antrag auf ALG gestellt wird, was ich natürlich nicht vorhabe.
Professoram 07.01.2010 | 12:01
Hm,also wenn es in Ihrem Arbeitsvertrag fest drinsteht, würde ich mal ganz einfach behaupten, das es wohl seinen Sinn haben wird.Sonst wäre es ja nicht Bestandteil des Vertrages.
Milchmädchenam 07.01.2010 | 15:36
Beispiel_Rechnung: mtl. Rente 1000 Euro, 1 Monat früher, 0.3% Abschlag, verminderte Rente also 997 Euro. Wenn Sie keinen Abschlag von 0,3 in Kauf nehmen wollen, verzichten Sie auf 997 Euro um einen Monat später 3 Euro mehr zu erhalten. 997 : 3 = 332,...Monate, also ca. 27 Jahre!! Das ist niemals rentabel, legen Sie lieber Ihre Ersparnisse, die Sie nicht aufbrauchen, weil Sie den Abschlag in Kauf nehmen, vernünftig an!
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