Hallo Robert Walter,
da es sich bei der Frage der Laufzeit der Altersteilzeit (ATZ) zunächst um eine arbeitsrechtliche Frage handelt, sollten sie diese mit Ihrem Arbeitgeber abklären, wie im Forum bereits erwähnt. Ansonsten prüft der Rentenversicherungsträger nur, ob z.B. die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist und ab wann der frühestmögliche Rentenbeginn, hier z.B. mit 63 Jahren und 6 Monate, möglich ist.