Hallo Robert Walter,
da es sich bei der Frage der Laufzeit der Altersteilzeit (ATZ) zunächst um eine arbeitsrechtliche Frage handelt, sollten sie diese mit Ihrem Arbeitgeber abklären, wie im Forum bereits erwähnt. Ansonsten prüft der Rentenversicherungsträger nur, ob z.B. die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist und ab wann der frühestmögliche Rentenbeginn, hier z.B. mit 63 Jahren und 6 Monate, möglich ist.
Vielen Dank für die verständlichen und schlüssigen Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Walter
.....oder arbeiten ohne ATZ ganz normal weiter.
Vielen Dank für die verständlichen und schlüssigen Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Walter
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