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Experten-Antwort

Altersteilzeit + Mindestlaufzeit

von Robert Walter04.12.2016 | 09:48
3367 Ansichten
7 Antworten
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Mindestlaufzeit der Altersteilzeit. Beispiel: Geburtsjahr 1955 Die ungeminderte Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 63 Jahren + 6 Monaten (> 47 Beitragsjahre), wäre demnach im Jahr 2018. Die geminderte Altersrente auch für besonders langjährig Versicherte mit 63 Jahren (> 46 Beitragsjahre), wäre ebenfalls im Jahr 2018, mit einer dauerhaften Minderung von 9,9%. Der Arbeitgeber bietet jetzt einen Altersteilzeitvertrag im Blockmodel mit einer Gesamtlaufzeit von 16 Monaten, 8 Monate Arbeitsphase + 8 Monate Freistellungsphase zum vollendeten 63. Lebensjahr an. Frage: In wie weit kollidiert dieses Angebot des Arbeitgebers einen Altersteilzeitvertrag im Blockmodell mit einer Gesamtlaufzeit von 16 Monaten zu unterschreiben mit der Rechtlichen Anweisung der Deutschen Rentenversicherung: R6.5 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit § 237 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b SGB VI (Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit). Macht es einen Unterschied ob man direkt im Anschluss an die Altersteilzeit eine geminderte Rente mit 63 beantragt, oder ob man die, wie in diesem Beispiel 6 Monate „überbrückt“ und erst dann die ungeminderte Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 63 Jahren + 6 Monaten (> 47 Beitragsjahre) beantragt, oder MUSS die Laufzeit der Altersteilzeit mindestens 24 Monate betragen. Vorab schon mal vielen Dank für die Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.12.2016 | 12:39

Hallo Robert Walter,

da es sich bei der Frage der Laufzeit der Altersteilzeit (ATZ) zunächst um eine arbeitsrechtliche Frage handelt, sollten sie diese mit Ihrem Arbeitgeber abklären, wie im Forum bereits erwähnt. Ansonsten prüft der Rentenversicherungsträger nur, ob z.B. die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist und ab wann der frühestmögliche Rentenbeginn, hier z.B. mit 63 Jahren und 6 Monate, möglich ist.

6 Antworten

GroKoam 04.12.2016 | 13:27
Robert Walter schrieb

Vielen Dank für die verständlichen und schlüssigen Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Walter

Die Laufzeit des AT - Vertrages interessiert die DRVB nicht im geringsten.
Schadeam 04.12.2016 | 13:34
......und zwar deshalb weil es die Altersrente nach Altersteilzeit ab dem Jahrgang 1952 nicht mehr gibt.......damals wären 24 Monate ATZ nötig gewesen...... Ich würde alles daran setzen meinen AG zu überzeugen, dass die ATZ bis 63+6 läuft weil ich dann wegen der 45 Jahre keinen Abschlag mehr habe. Ansonsten müssten Sie die 6 Monate (egal wie) überbrücken oder gehen mit 63 in Rente und haben lebenslang 9,9% weniger.
Robert Walteram 04.12.2016 | 14:07
Vielen Dank für die verständlichen und schlüssigen Antworten. Mit freundlichen Grüßen Robert Walter
Schadeam 04.12.2016 | 13:35
.....oder arbeiten ohne ATZ ganz normal weiter.
SuchenUndFragenam 05.12.2016 | 10:30
Schade schrieb

.....oder arbeiten ohne ATZ ganz normal weiter.

oder beginnen die ATZ sechs Monate später...
W*lfgangam 07.12.2016 | 23:22
Robert Walter schrieb

Vielen Dank für die verständlichen und schlüssigen Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Walter

Hallo Robert Walter, lausige 8 Monate eher zuhause nach Jahrzehnten der Arbeit? - das ist ja wohl ein Witz ;-) Und dafür auch in den gesamten 16 Monaten noch weniger Entgelt - Witz², bei einer dann folgenden Rente mit hohem Abschlag gegen abschlagsfreien Rentenbeginn 6 Monate später - Witz³. In dem Fall würde ich doch eine Kündigung/Abfindung des AG 'aussitzen', anschließend ALG und die Rente mit 63+6 anstreben, da die 45 Jahre bereits jetzt offenbar vorhanden sind. Die ursprünglichen Regelungen der ATZ gelten nicht mehr, seit dem es die 'geförderte' ATZ/Zuschüsse vom 'Arbeitsamt /ausgelaufen 2009 und Wegfall der Altersrente nach ATZ ab Jahrgang 1952 nicht mehr gibt. Insofern können Sie auf einen belieben Vertrag ATZ drüber schreiben, die Laufzeiten individuell verkürzen - aber ggf. tarifliche Regelungen dabei beachten! - und gut ists damit. Gruß w.
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