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Altersteilzeit Nebenverdienst

von Kater31.12.2007 | 14:34
6404 Ansichten
4 Antworten

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In meinem ATZ-Vertrag mit meinem Arbeitgeber steht, dass ich neben der ATZ keine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeiten ausüben darf, welche die Geringfügigkeitsgrenze des §8SGBIV überschreiten. Ich möchte allerdinngs in der 3-jährigen Freistellungsphase meiner ATZ (Blockmodell, 3 + 3) als Selbstständiger Nebentätigkeiten ausführen. Ist es richtig, dass dabei ein jährlicher Nebenverdienst in Höhe von maximal 4800 Euro unschädlich ist? Dank und Gruß

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.01.2008 | 09:33

Hallo Kater,

wenn der ATZ-Vertrag explizit auf die Regelung des § 8 SGB 4 verweist, dann ist es richtig, dass dabei ein jährlicher Nebenverdienst in Höhe von maximal 4800 Euro unschädlich ist!!

Im Arbeitsrecht besteht Vertragsfreiheit, d.h. sofern irgendwelche Klauseln nicht sittenwidrige Vereinbarungen enthalten oder gegen geltendes Recht verstoßen, kann man "alles" vertraglich vereinbaren.

3 Antworten

KSCam 31.12.2007 | 15:15
ja, wenn lt AT Vertrag eine geringfügige Selbständigkeit erlaubt ist, darf der Gewinn 12 x 400, also 4800 € nicht überschreiten.
Assdorfam 01.01.2008 | 09:42
Hier stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber eine derartige Einschränkung der Berufsfreiheit vornehmen darf. Was sagt die BA dazu? Sind etwa die Aufstockungsbeiträge zurück zu zahlen? Gibt es Gerichtsurteile, die hier herangezogen werden können?
Kateram 02.01.2008 | 10:42
Der Kater dankt für die schnelle Experten-Info!
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