Das Altersteilzeitgesetz, welches die Förderung von Altersteilzeitarbeit durch die Bundesanstalt für Arbeit regelt, gilt noch für alle ATZ-Verhältnisse, die in 2009 beginnen (spätestens am 31.12.2009).
Ob und wie lange allerdings Ihr Arbeitgeber die ATZ anbietet, können Sie nur mit diesem abklären.