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Altersteilzeit noch 2009 möglich?

von tstef124.01.2009 | 22:21
1335 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich werde im April 2009 55 Jahre alt. Kann ich in diesem Jahr noch Altersteilzeit beantragen und wie lange ist die maximale Laufzeit der Altersteilzeit? Die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren ist erfüllt. Mit freundlichen Grüßen

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das Altersteilzeitgesetz, welches die Förderung von Altersteilzeitarbeit durch die Bundesanstalt für Arbeit regelt, gilt noch für alle ATZ-Verhältnisse, die in 2009 beginnen (spätestens am 31.12.2009).

Ob und wie lange allerdings Ihr Arbeitgeber die ATZ anbietet, können Sie nur mit diesem abklären.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo tstef1,

hier werden Sie Ihre Personalabteilung oder den Betriebsrat/Personalrat befragen müssen. Ob derartige Regelungen im für Sie gültigen Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung enthalten sind, kann ich von hier aus leider nicht feststellen. Im Altersteilzeitgesetz findet sich jedenfalls keine entsprechende Regelung.

3 Antworten

Marieam 25.01.2009 | 15:09
Wenn Sie nicht Schwerbeh. sind, bei öffentl.-Dienst geht 10 J. noch, 55 -65 J. ATZ. Wird nur genehmigt wenn Arbeitgeber Sie nicht mehr braucht. Es kann auch manchmal von Vorteil sein wenn man nicht mehr gebraucht wird. Auf Fuerte ist es immer schöner wie hier. Ein bischen Spaß muß sein.
Thomasam 25.01.2009 | 15:00
Wenn Sie 55 werden fallen Sie noch in diese Regelung. ATZ geht bis 31.12.09. Jahrgang 53 u. 54 kann noch ATZ beantragen. Dieses Gesetz mit diesen Vorteilen wird nach meiner Meinung nie mehr kommen. Das wichtigste hierbei ist, das der Rentenbeitrag zu 90 % weiter bezahlt wird. Immer besser wie dieser hoher Rentenabschlag.
tstef1am 26.01.2009 | 19:29
Hallo, kann ich von meinem Arbeitgeber verlangen, dass für 8 Jahre ATZ abgeschlossen wird? Dann könnte ich mit 63 Jahren plus Abschlag in Rente gehen. Gibt es einen rechtlichen Anspruch für ATZ über 8 Jahre? mfg tstef1
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