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Altersteilzeit vorzeitig beendet

von ist01.03.2007 | 09:00
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20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe meine Altersteilzeit so gelegt, dass die Freistellungphase mit meinem 65 Lebensjhr endet. Da ich als Jahrgang 43 auch mit 63 Jahren und xxx Monaten ohne Abschlag in Rente gehen kann nachfolgende Frage. Wenn ich meine Altersteilzeit mit der Freistellungsphase beende und mir den Restbetrag auszahlen lasse, ist das eine Angelegenheit nur zwischen meinem Arbeitgeber und mir oder auch z.B. der BfA oder LVA? Ach ja, mein Arbeitgeber hat keine Zuschüsse in Anspruch genommen und ich bin versicherungsfrei (also keine Minderung der Rente mehr)

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

10
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Inwieweit es sich dann in Ihrem Fall um einen sogen. Störfall während der vereinbarten ATZ handelt, demnach ein Verfahren nach § 10 Abs.5 AtG stattfindet, kann Ihnen die Agentur für Arbeit beantworten.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ihre Anfrage wurde zum aktuelen Eintrag bereits beantwortet.

MfG

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Die Jahrgänge 1943 können ab 2006 (also mit 63) immer in Altersrente gehen, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sind, aber mit höchstens 7,2% Kürzung.

Wenn die 35 Jahre nicht erfüllt sind, geht es nur mit der Altersrente wegen Alo oder ATZ. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind prüft der zuständige Rentenversicherungsträger

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Welcher Bescheid endet mit 30.07.2007?

Wann gehen Sie in Rente?

Moderation · 5Ihre Vorsorge

Sind "ist" und "inge"die gleichen Ansprechpartner und ist "inge" eine Frau (wg. der Altersrente für Frauen)? Wenn es lediglich um den Hinzuverdienst geht, wäre zu sagen, dass Sie vor 65 jederzeit 350,- EUR dazuverdienen dürfen (egal was es ist).

Moderation · 6Ihre Vorsorge

Solange Sie keine Rentnerin sind ist der Verdienst arbeitsrechtlich zu sehen (AG befragen). Sobald Sie Rentnerin sind ist die Grenze 350,- EUR (also wahrscheinlich schädlich und evtl. Null-Rente(vor 65)).

Moderation · 7Ihre Vorsorge

Während der Altersteilzeit sind Sie eben KEIN Rentner!!!!!

Moderation · 8Ihre Vorsorge

Bei einer Teilrente wegen Alters bestimmen der Umfang der Teilrente, die Höhe der in den letzten drei Kalenderjahren vor dem erstmaligen Rentenbeginn erzielten Entgeltpunkte (mindestens 1,5 Entgeltpunkte) sowie der aktuelle Rentenwert die Höhe der Hinzuverdienstgrenze

Da Sie seit 2001 „versicherungsfrei“ sind (was ich nicht glaube) müssen wir die Mindesthinzuregelung nehmen.:

Bei 2/3 Teilrentenbezug 458,58 EUR brutto

Bei ½ Teilrentenbezug 685,91 EUR brutto

Bei 1/3 Teilrentenbezug 913,24 EUR brutto

Moderation · 9Ihre Vorsorge

Wenn Sie versicherungsfrei sind, dann machen Sie auch keine ATZ und die Mindesthinzuverdienstgrenze ist zu berücksichtigen.

Moderation · 10Ihre Vorsorge
ATZ ist ein arbeitsrechtlicher Vorgang der im AtG geklärt ist.

Unter anderem mit diesen Voraussetzungen nach §§ 2, 3 Abs. 1 Nr. 1 AtG:

Altersteilzeitarbeit im Sinne der §§ 2, 3 Abs. 1 Nr. 1 AtG liegt vor, wenn der Arbeitnehmer

– das 55. Lebensjahr vollendet hat,

– nach dem 14.02.1996 (spätestens ab 31.12.2009) auf Grund einer Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber, die sich zumindest auf die Zeit bis zu einem Anspruch auf Altersrente erstreckt, seine Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit (im Blockmodell durchschnittlich) vermindert hat,

– weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt im Sinne des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB 3) ist,

– innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeitarbeit mindestens 1.080 Kalendertage auf Grund einer Beschäftigung, einer Entgeltersatzleistung oder eines Krankentagegeldes von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen der Versicherungspflicht nach dem SGB 3 oder bei einer Altersteilzeit ab 01.07.2004 nach den Vorschriften eines Mitgliedstaates, in dem die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates der Europäischen Union Anwendung findet, unterstand

Ob Sie in den letzten 5 Jahren dies erfüllen müssten Sie ja selbst wissen.

10 Antworten

manfredam 01.03.2007 | 18:39
Folgender Fall: Ich habe mit meinem Arbeitgeber Ende 2002 einen Vertrag über 5 Jahre ATZ geschlossen. Dieser beinhaltet 2,5 Jahre Freistellungsphase. Ich bin Jahrgang März´49 und würde daher im April ´09 mit der ATZ beginnen. Im Febr. 2006 habe ich einen GdB50 bescheinigt bekommen. Nun die Frage: verkürzt sich nun die ATZ von 5 auf drei Jahre oder verschieben sich die 5 Jahre einfach um 2 Jahre nach vorn, so dass meine ATZ quasi im kommenden April anfangen würde? Sind die geschlossenen Verträge weiter gültig oder muss mit dem AG neu verhandelt werden? Vielen Dank für Ihre Mühe Manfred
istam 13.03.2007 | 09:56
nach Rücksprache mit der Agentur für Arbeit liegt ein Störfall entsp. Gesetz nur dann vor, wenn es sich um ein unvorhergesehenes Ereignis handelt und die Agentur für Arbeit sich an den Aufstockungsbeträgen beteiligt. Dies ist hier nicht der Fall, der Arbeitgeber beantragt keine Zuschüsse und bei Abschluss des Vertrages war bekannt, dass die Freistellungsphase und der Renteneintritt sich überschneiden. Nun habe ich jedoch eine andere Frage. Kann ich trotzdem Rente beantragen (normale Altersrente mit 63 Jahren und 8 Monaten) auch wenn die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird? Schließlich handelt es sich bei den Altersteilzeitbezügen in der Freistellungsphase um Einkommen, das bis zu 18 Monate früher erwirtschaftet wurden? Expertenrat gefragt.
istam 13.03.2007 | 10:22
Zum 30.07.2007 lautet mein Bescheid ohne Abschlag. Das beantwortet jedoch nicht die Frage der Hinzuverdienstgrenze. Mein Altersteilzeitverdienst würde ja weiterlaufen.
ingeam 13.03.2007 | 10:39
Sorry, ich glaube das heißt nicht Bescheid sondern Rentenauskunft. Jahrgang September 1943. Wann ich in Rente gehe, hängt von der Beantwortung der Frage ab. Werden die Altersteilzeitbezüge in der Freistellungsphase angerechnet, kann ich nicht in Rente gehen, da ich die Hinzuverdinestgrenze überschreite. Werden Sie jedoch nicht angerechnet, da sie ja bereits vor 18 Monaten "verdient" wurden, dann würde ich zum 01.08.2007 in Rente gehen.
istam 13.03.2007 | 10:53
sind identisch, entschuldigung, und Altersrente für Frauen. Das Problem liegt in der Hinzuverdienstgrenze. Meine Entgalt in der reistellungsphase der Altersteilzeit beträge fast das 10-fache der Hinzuverdienstgrenze. Die Frage ist tatsächlich nur, wird es angerechnet oder ist es ein Betrag wie z.b. eine Versicherung die nachträglich ausgezahlt wird.
istam 13.03.2007 | 11:05
das verstehe ich jetzt nicht. Mein Arbeitgeber hat damit kein Problem, er hat doch von Anfang an gewußt dass ich während der Altersteilzeit "Rentner" sein kann. Die Frage ist ausschließlich "schädlich" oder nicht schädlich im Sinne des Rentenrechts und genau das frage ich Sie. Ich nehme an Sie sind Experte einer Rentenversicherungsanstalt?) Wenn kann ich denn sonst noch Fragen?
istam 14.03.2007 | 10:18
Danke. Das ist doch eine klare Aussage ohne "wahrscheinlich" und evtl. Versuchen wir es doch mit einer Teilrente. Ich bin seit 2001 versicherungsfrei. Mein Verdienst vor der Altersteilzeit betrug 4480 Euro in der Altersteilzeit 50%. 1. Frage. wird bei der Hinzuverdienstgrenze der Altersteilzeitbetrag angenommen oder die Vollzeit? (der letzten drei Jahre) 2. Frage. Woran erkennen Sie meinen Verdienst. Es gibt keine Rentenbeiträge mehr obwohl mein Arbeitgeber weiterzahlt, einschließlich des Aufstockungsbetrags für Altersteilzeit also 90% Rentenversicherung. 3. Frage. Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze bei 1/3 Rente?
istam 14.03.2007 | 16:39
was meinen Sie mit "was ich nicht glaube". Ich bin nach Art. 14 d Abs. 3 der Verordnung Nr. 1408/71 EWG in Verbindung mit § 5 Abs. 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch versicherungsfrei. Alle danach gezahlten Beträge sind "als zu Unrecht gezahlt zu beanstanden". Ihre Antwort bedeutet also, auch wenn der Arbeitgeber 90% Anteil meines "Ursprunggehaltes" als Sozialversicherungsanteil zahlt, gilt dieser Betrag nicht als Ausgangsgehalt für die Hinzuverdienstgrenze? Habe ich das so richtig verstanden?
istam 15.03.2007 | 09:07
jetzt verstehe ich leider nichts mehr. Wieso mache ich keine Altersteilzeit? Ich mache seit 22 Monaten Altersteilzeit. Was meinen Sie mit dieser Äußerung? Gibt es ein Gesetz das Altersteilzeit bei versicherungsfreiheit verbietet.
istam 15.03.2007 | 16:13
habe ich nicht. Ich unterstand jedoch der Verordnung 1408/71 der EWG (hatte ich bereits ausgeführt). Ferner hatte ich mir für die Altersteilzeit das o.k. der BfA eingeholt, bevor ich die Versicherungsfreiheit gewählt habe und meinen Altersteilzeitvertrag unterschieb.
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