Altersteilzeit ist weiterhin möglich, wenn diese vor dem 01.01.2010 angetreten wird; also auch für den Geburtsjahrgang 09/1952. Wenn die Altersteilzeit vor 2007 beantragt, aber erst ab 2007 verbindlich vereinbart wird, liegt kein Vertrauensschutz vor. D.h., nach dem neuen, geplanten Gesetz wird bei dem Geburtsjahrgang 1952 das Renteneintrittsalter um 6 Monate auf 65 Jahre und 6 Monate angehoben. Die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente ist weiterhin mit 63 Jahren möglich, wobei hier ein Abschlag von 9 % hinzunehmen wäre.