Werden die Konten als Gemeinschaftskonto - Oderkonto- Undkonto- geführt und liegt für beide Kontoinhaber die altersmäßige Voraussetzung vor, ist die volle Ausnützung der Höchstbetrage"Altersentlastungsbetrag" für beide Ehepartner gegeben.
Mit freundlichen Gruß
13.05.2009, 12:19
von
Schiko.-Original
Der Beitrag um 7:54 stammt natürlich nicht von mir.Der Falschmünzer hat wieder zugeschlagen. Man mag mir vieles nachsagen,aber ein Frühaufsteher war ich nie.
Mit freundlichen Gruß
13.05.2009, 13:24
von
John Maynard Keynes
Schön, das sie wieder an Bord sind, lieber Schiko, wir haben Sie in den letzten Wochen schmerzlich vermißt. Das gilt aber nur für den Original-Schiko und nicht für den "Falschmünzer".
Und nachträglich Alles Gute zum 75. Geburtstag. Bleiben Sie gesund und lassen Sie sich nicht von schlechten Imitatoren ärgern.