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Angestellt und dann selbständig

von Nadin Schneider07.05.2012 | 13:50
2108 Ansichten
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, ich habe nach meinem Studium 5 Jahre angestellt gearbeitet . Nun bin ich vier Jahre in Elternzeit (2 Kinder) und in einem aufrechten Arbeitesverhältnis, werde nach der Elternzeit jedoch nicht mehr angestellt, sondern selbstständig arbeiten (freiberuflich und daher nicht rentenpflichtig). Bekomme ich überhaupt eine gesetzliche Rente? D.h. wieviele Jahre muss ich in die gesetzliche Rente eingezahlt haben, um dann mit 65 Jahren etwas zu bekommen? Danke

5 Antworten

KSCam 07.05.2012 | 19:01
Um aus heutiger Sicht einen Rentenanspruch zu haben braucht man mindestens 60 Beitragsmonate. Das ist laut Ihrer Schilderung sicher erfüllt, weil auch für jedes Kind, das nach 1991 geboren ist, für die Erziehung 3 Beitragsjahre angerechnet werden (sofern ansonsten kein Ausschlußgrund, z.B. Erziehung im Ausland vorliegt). Mit welchem Alter (65+X) Sie in Rente gehen können bleibt abzuwarten.
Nadin Schneideram 07.05.2012 | 19:41
Guten Tag, doch, es liegt eine Erziehung im Ausland (Österreich als Lebensmittelpunkt) vor, allerdings habe ich noch einen Hauptwohnsitz in Deutschland sowie einen Arbeitgeber, der ebenfalls in Deutschland ist. Wie ist dies zu bewerten?
KSCam 07.05.2012 | 21:52
Beantragen Sie doch die KEZ Zeit mit dem Formular V800. EU Sachverhalte will ich nicht aus dem hohlem Bauch im Forum beantworten. :) Dann haben Sie Ihre Entscheidung. Sollten die KEZ nicht in D sondern in A anrechenbar sein, wäre es mit den 60 Monaten auch kein Problem, weil Zeiten innerhalb der EU addiert werden, wenn es um Mindestzeiten geht.
W*lfgangam 08.05.2012 | 19:33
Hallo Nadin Schneider, Sie würden sich wundern, wie viele Freiberufler im Rahmen der selbständigen Tätigkeit in der Rentenversicherung pflichtversichert sind ...viele, ohne es zu wissen, und wenn es festgestellt wird (Betriebsprüfung bei Ihnen oder Auftraggeber) können horrende Beitragsnachforderungen auf Sie zukommen. Wenn es nicht die 'klassische' Selbständigkeit ist - frei / unabhängig / für Alle da / Unternehmerrisiko allein tragend / Angestellte im Betrieb ...sollten Sie sich so oder so vorher noch mal bei einer Rentenberatungsstelle erkundigen. Gruß w.
-am 09.05.2012 | 10:48
Den Ausführungen von KSC und W*lfgang schließen wir uns an.
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