Nach Ihren Angaben gehen wir davon aus, dass Ihre Beschäftigung im Angestelltenverhältnis nichts mit der Beteiligung im Friseursalon zu tun hat, dass Sie also nicht im Friseursalon als Angestellter arbeiten.
In diesem Falle wären Sie evtl. Mehrfachversicherter bei der Rentenversicherung, d.h. als Angestellter stünden Sie auch weiterhin in einem Beschäftigungsverhältnis und die Beteiligung beim Friseursalon würde parallel laufen.
Inwieweit die Arbeit im Friseursalon als eine selbständige Tätigkeit bzw. als eine abhängige Beschäftigung zu werten ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Es kommt u.a. auf die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses, auf den Gesellschaftsvertrag und auf Ihr Mitspracherecht an.
Die Krankenkasse entscheiden als zuständige Einzugsstelle über das etwaige Vorliegen von Versicherungspflicht. Bei der Frage, ob eine selbständige Tätigkeit bzw. eine Beschäftigung vorliegt, können Sie sich auch an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin wenden.