Hallo Asturias,
leider kann ich von hier aus nicht nachvollziehen, warum sich die beiden von Ihnen genannten Schreiben Ihres Rentenversicherungsträgers in der Art überschnitten haben.
Aus meiner Sicht sollten Sie zunächst auf die Anhörung in der Art reagieren, dass Sie entsprechend darstellen, warum Sie Ihrer Meinung nach weiterhin erwerbsgemindert sind und dies mit weiteren, ggf. vorhandenen Unterlagen/Gutachten/Befunden sowie aktuellen Einschätzungen Ihrer behandelnden Ärzte untermauern. Hierbei können Sie gern auch (aus Ihrer Sicht) näher auf die im Oktober erfolgte Begutachtung eingehen. Außerdem sollten Sie unbedingt Akteneinsicht verlangen (formlos schriftlich), damit Sie Kenntnis vom Inhalt des angesprochenen Gutachtens erhalten und hierauf entsprechend reagieren können. Die Akteneinsicht können Sie hierbei formlos, schriftlich - auch zusammen mit Ihrer Erwiderung auf die Anhörung beantragen.
Soweit aus Ihrer Sicht notwendig/sinnvoll können Sie dabei (jetzt oder später) natürlich auch professionelle Hilfe eines Sozialverbandes, eines Rentenberaters oder eines Fachanwaltes für Sozialrecht in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus sollten Sie aber auch auf das zweite Schreiben (Ausfüllen des Formulars durch Ihren ehem. Arbeitgeber) reagieren und dieses schnellstmöglich beantworten.