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Experten-Antwort

Anhörung wegen Wegfall „halber“EM-Rente

von Asturias17.12.2017 | 10:56
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43 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich bin total verzweifelt. Beziehe seit Januar 2012 die 1/2 Rente wegen Erwerbsminderung ( diese wurde zunächst auf zwei Jahre befristet, dann im Oktober 2014 auf unbestimmte Dauer gewährt). Jetzt erhielt ich ein Schreiben, dass der Gutachter bei dem ich im Oktober war der Ansicht ist, bei mir liegen keine Leistungseinschränkung mehr vor Ort Mann beabsichtige deshalb, mir sogar die halbe Rente wegen Erwerbsminderung ab Januar zu verwehren. Ich bin total verzweifelt. Ich bin seit über zwei Jahren ununterbrochen krankgeschrieben, und Die Beurteilung des Gutachters (das Gutachten liegt mir nicht vor) kann ich absolut nicht nachvollziehen. Jetzt soll zunächst eine Anhörung erfolgen. Wie kann ich am besten vorgehen? Ich bin total verzweifelt. Vielen Dank für eure/Ihre Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Asturias,

leider kann ich von hier aus nicht nachvollziehen, warum sich die beiden von Ihnen genannten Schreiben Ihres Rentenversicherungsträgers in der Art überschnitten haben.

Aus meiner Sicht sollten Sie zunächst auf die Anhörung in der Art reagieren, dass Sie entsprechend darstellen, warum Sie Ihrer Meinung nach weiterhin erwerbsgemindert sind und dies mit weiteren, ggf. vorhandenen Unterlagen/Gutachten/Befunden sowie aktuellen Einschätzungen Ihrer behandelnden Ärzte untermauern. Hierbei können Sie gern auch (aus Ihrer Sicht) näher auf die im Oktober erfolgte Begutachtung eingehen. Außerdem sollten Sie unbedingt Akteneinsicht verlangen (formlos schriftlich), damit Sie Kenntnis vom Inhalt des angesprochenen Gutachtens erhalten und hierauf entsprechend reagieren können. Die Akteneinsicht können Sie hierbei formlos, schriftlich - auch zusammen mit Ihrer Erwiderung auf die Anhörung beantragen.

Soweit aus Ihrer Sicht notwendig/sinnvoll können Sie dabei (jetzt oder später) natürlich auch professionelle Hilfe eines Sozialverbandes, eines Rentenberaters oder eines Fachanwaltes für Sozialrecht in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus sollten Sie aber auch auf das zweite Schreiben (Ausfüllen des Formulars durch Ihren ehem. Arbeitgeber) reagieren und dieses schnellstmöglich beantworten.

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42 Antworten

Fastrentneram 17.12.2017 | 11:31
Unter Vorlage oder unter Verweis auf medizinische Berichte und Gutachten sowie aktueller Einschätzungen Ihrer Ärzte, können Sie in der Anhörung argumentieren, warum Sie sich weiter für erwerbsgemindert halten.
Realistam 17.12.2017 | 13:16
Man darf gespannt sein, ob sich der ein oder andere Superschlaue zu Wort meldet, der bisher hartnäckig behauptet hat, dass es in der Praxis so gut wie nie vorkäme, dass EM-Renten auf unbestimmte Dauer vorzeitig entzogen werden. Diese unprofessionelle Schönfärberei wurde mit diesem Thema eindrucksvoll widerlegt.
Schorscham 17.12.2017 | 14:13
Ein Rentenentziehungsverfahren ist keine Lappalie. Daher sollten Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Sozialverband, wie z.B. den www.sovd.de oder den www.vdk.de aufsuchen. Zunächst besteht die Möglichkeit, schriftlich darzulegen, warum man sich nach wie vor für rentenrelevant erwerbsgemindert hält. Sollte die DRV bei ihrer Entscheidung bleiben, besteht die Möglichkeit, sämtliche Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit zu durchlaufen. Zumindest der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass die EM-Rente vorläufig so lange weiter gezahlt wird, bis über den Widerspruch entschieden wurde. Allerdings müssen überzahlte Rentenbeträge erstattet werden, wenn der Widerspruch abgewiesen wird. Also suchen Sie sich besser professionelle Unterstützung, bevor Sie aus Unkenntnis einen Bock schießen! MfG
W*lfgangam 17.12.2017 | 22:00
Zitat von Realist anzeigenausblenden
...Sie widerlegen sich mit Ihrer Aussage ja bereits selbst - und bestätigen ungewollt die praktischen Erfahrungen ;-) Und, was ist/wäre daran ungewöhnlich, wenn eine neuerliche Begutachtung zu dem Schluss kommt, 'der kann wieder'?! - und schlicht der rechtliche Weg umgesetzt wird. Gilt in beiden Richtungen, wie es Schorsch beschrieben hat, welche Optionen dann offen stehen. Das Mindeste hier ist Akten/Gutachten nachlesen - und das bereits im Anhörungsverfahren ...über welchen Weg das dann letztendlich (weiter)geht, dazu hat es hier bereits Hinweise gegeben. Gruß w.
Asturiasam 18.12.2017 | 12:45
Guten Tag. Danke für die bisher eingegangenen Tipps. Hintergrund ist, dass ich vor einigen Monaten einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt habe. Ende Oktober war ich beim Gutachter, nun kam wie gesagt das Schreiben mit dem beabsichtigten Wegfall der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, da kein Anspruch mehr bestehe (die Begutachtung hätte ergeben, dass bei mir keine Leistungsminderung mehr vorliegt). Für mich völlig widersprüchlich ist, dass ich zeitgleich ein Schreiben ebenfalls von der Rentenversicherung bekommen habe, in dem Bezug genommen wird auf meinen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente und dass dieser aufgrund der vorliegenden medizinischen Unterlagen nicht abschließend beurteilt werden könnte, sondern dass noch weitere Angaben zu meinem Beschäftigungsverhältnis erforderlich sind. In dem Sinne wurde ich gebeten ein Formular von meinen derzeitigen (in meinem Fall ehemaligen) Arbeitgeber ausfüllen zu lassen. Für beides habe ich zwei Wochen Zeit. Das finde ich angesichts der bevorstehenden Feiertage wirklich unglücklich. Eingang beider Schreiben (Beide datiert vom 12. Dezember) bei mir war der 19. Dezember. Keines davon kam mit Einschreiben, ich finde das alles ein bisschen merkwürdig und bin absolut am Boden zerstört.
Asturiasam 18.12.2017 | 13:00
Im übrigen wüsste ich nicht, was an dieser Situation witzig ist. Lassen wir doch diesen Kinderkram. Ich habe mich im Datum vertan. Schreibe hier und bitte um Hilfe und Tipps. Beide schreiben sind vom 12. Dezember datiert und am Freitag den 15. Dezember eingegangen. Ohne Einschreiben. Einfach so.
Asturiasam 18.12.2017 | 12:56
Es liegen dort bei der Rentenversicherung bereits alle Berichte und aktuelle Einschätzungen meiner Ärzte vor (insbesondere Über die letzten 26 Monate). Die Begutachtung Ende Oktober war eine Katastrophe. Ich war allenfalls 45 Minuten bei dem Arzt. Untersuchung, Fragen etc. bin ich von anderen Gutachtern und auch Kliniken und so weiter anders gewohnt. Ich hätte nachvollziehen können, dass die Entscheidung bezüglich einer vollen Rente großen Diskussionsbedarf hat. Aber mir die halbe Rente zu entziehen kann ich absolut nicht nachvollziehen. Seit über 2 Jahren bin ich ununterbrochen krankgeschrieben, seit vielen Jahren kann ich nicht mehr Vollzeit arbeiten. Auch nicht mehr Teilzeit. Reha, Tagesklinik… Alles schon gehabt. Telefonisch ist dort in Berlin niemand zu erreichen. Zeit für einen Bericht, einemn qualifizierten Nachweis zu schreiben, Begründung meinerseits innerhalb von drei Wochen über die Weihnachtsfeiertage finde ich mehr als knapp. Ich kann das alles absolut nicht mehr nachvollziehen und bin einfach am Boden zerstört
Asturiasam 18.12.2017 | 12:57
... Eingang beider Schreiben (Beide datiert vom 12. Dezember) bei mir war der 19. Dezember. ...
Heute ist erst der 18. Das erinnert mich an einen alten Witz.
Entschuldigung, da habe ich mich vertan. Beide schreiben sind am Freitag den 15. eingegangen.
Wunschnameam 18.12.2017 | 13:20
Leider sind in diesem Forum (in dem Leute in schwierigen Situation Hilfe und Rat brauchen) viele Oberlehrer unterwegs, die sich auf alle Fehler/Schwächen stürzen aus welchen seltsamen Gründen auch immer (so in noch keinem anderen Hilfeforum erlebt). Die DRV verschickt so weit ich weiß Briefe nie mit Einschreiben. Sicher aus Kostengründen (kann ich auch verstehen), aber für jemanden im Rentenverfahren ein zusätzlicher Stressfaktor, da man ja nie weiß, ob man vielleicht ein Schreiben mit Frist gerade verpasst, weil ein Brief nicht zugestellt worden ist. Aber soweit ich weiß, kann man bei nicht eingeschriebenen Schreiben auch immer argumentieren, dass man diese dann nicht erhalten hat. Bei Formularen, die man innerhalb von einer bestimmten Frist zurück schicken soll (gerade jetzt um Feiertage/Ferientage oft sehr problematisch) müsste es genügen, wenn Sie z.B. per Fax oder formlosen Schreiben um Verlängerung der Abgabefrist bitten. Alles Gute!
Asturiasam 18.12.2017 | 13:14
Im übrigen wüsste ich nicht, was an dieser Situation witzig ist. Lassen wir doch diesen Kinderkram. Ich habe mich im Datum vertan. Schreibe hier und bitte um Hilfe und Tipps. Beide schreiben sind vom 12. Dezember datiert und am Freitag den 15. Dezember eingegangen. Ohne Einschreiben. Einfach so.
Asturiasam 18.12.2017 | 13:25
Zitat von Wunschname anzeigenausblenden
Im übrigen wüsste ich nicht, was an dieser Situation witzig ist. Lassen wir doch diesen Kinderkram.
Leider sind in diesem Forum (in dem Leute in schwierigen Situation Hilfe und Rat brauchen) viele Oberlehrer unterwegs, die sich auf alle Fehler/Schwächen stürzen aus welchen seltsamen Gründen auch immer (so in noch keinem anderen Hilfeforum erlebt). Die DRV verschickt so weit ich weiß Briefe nie mit Einschreiben. Sicher aus Kostengründen (kann ich auch verstehen), aber für jemanden im Rentenverfahren ein zusätzlicher Stressfaktor, da man ja nie weiß, ob man vielleicht ein Schreiben mit Frist gerade verpasst, weil ein Brief nicht zugestellt worden ist. Aber soweit ich weiß, kann man bei nicht eingeschriebenen Schreiben auch immer argumentieren, dass man diese dann nicht erhalten hat. Bei Formularen, die man innerhalb von einer bestimmten Frist zurück schicken soll (gerade jetzt um Feiertage/Ferientage oft sehr problematisch) müsste es genügen, wenn Sie z.B. per Fax oder formlosen Schreiben um Verlängerung der Abgabefrist bitten. Alles Gute!
Ich habe in anderen Angelegenheiten von der Rentenversicherung in den vorigen Jahren ab und an schon schreiben per Einschreiben erhalten. Das finde ich auch nachvollziehbar, so kann man die Fristen besser einhalten beziehungsweise dokumentieren. Vielen Dank trotzdem für Ihre Antwort und auch den Hinweis, dass offensichtlich (leider) auch hier Trolle Unterwegs sind. Das finde ich schade. In der Regel meldet man sich hier, weil man Hilfe braucht. Echte Hilfe und das in einem so genannten Experten Forum. Umso schöner, dass es auch Leute gibt, die einen wirklich helfen wollen und nicht nur einen blöden Kommentar. Vielen Dank
Asturiasam 18.12.2017 | 13:22
Im übrigen liegt mir das Gutachten nicht vor, das letzte. Auch meinen Ärzten nicht. Wie kann ich dieses beantragen? FOrmlos Mit einem Telefonat oder wie sollte ich da am besten vorgehen? Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen. Mir geht es wirklich schlecht. Ich kann keine blöden Kommentare gebrauchen, sondern wirklich nur hilfreiche. Vielen Dank
=//=am 18.12.2017 | 13:34
Vor vielen Jahren wurden Negativbescheide (keine normalen Schreiben) per Einschreiben verschickt. Negative Bescheide auch niemals vor Ostern oder Weihnachten. Das ist heutzutage nicht mehr zeitgemäß. Versuchen Sie schleunigst und umgehend, einen Termin mit einem Beistand (Rechtsanwalt, Soz.Verband o.ä.) zu bekommen. Sie sollten auch sofort der DRV Folgendes schriftlich mitteilen: "Sie beabsichtigen, mir die teilweise EM-Rente auf Ende .... zu entziehen. Ich werde bereits jetzt einen ... (RA, Soz.Verband) zu meiner Unterstützung in dieser Angelegenheit einbeziehen. Da ich aufgrund der Weihnachtsfeiertage aber erst am ....... einen Termin bekomme, bitte ich die Frist um 4 Wochen zu verlängern. Zwischenzeitlich bitte ich um Übersendung des relevanten Gutachtens zur Einsichtnahme. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Schreibens." Ansonsten verweise ich auch auf die Tipps des Experten.
Asturiasam 18.12.2017 | 13:34
Zitat von Realist anzeigenausblenden
Ich kann mich nur wiederholen. Ich bin total geschockt. Ich kann definitiv nicht mehr Vollzeit arbeiten. Seit Jahren schon nicht mehr. Seit 2011. nach einer langen Krankheitsphase habe ich eine Wiedereingliederung gemacht und danach mit 25 Wochenstunden (regulär wären 38) begonnen… Auf die habe ich im Zeitablauf nicht geschafft und dann auf 20 reduziert. Auch die habe ich nicht geschafft im Zeitablauf. Welcher Mensch (frage ich mich) gibt freiwillig einen sehr gut bezahlten und auch erfüllenden Job auf, Und auch ein großes Stück seiner Lebensqualität, um von Erwerbsminderungsrente zu leben? Niemand, der nicht leistungsgemindert ist. Insoweit bin ich momentan doppelt betroffen. Ich bin sehr betroffen, weil man meine Leistungsfähigkeit anzweifelt und auch sehr betroffen weil ich das absolut nicht nachvollziehen kann. Das entbehrt für mich jeder Logik. Alle Unterlagen liegen in Berlin vor, dort weiß man genau was ich in den letzten vielen Jahren beruflich geleistet habe und wie mein Gehalt/meine Bezüge ausgesehen haben. Wer tauscht freiwillig so etwas gegen eine Sozialleistung? Ich bin sowas von enttäuscht und auch wütend, das darf ich ehrlich sagen…
Asturiasam 18.12.2017 | 13:28
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
dass es in der Praxis so gut wie nie vorkäme
...Sie widerlegen sich mit Ihrer Aussage ja bereits selbst - und bestätigen ungewollt die praktischen Erfahrungen ;-) Und, was ist/wäre daran ungewöhnlich, wenn eine neuerliche Begutachtung zu dem Schluss kommt, 'der kann wieder'?! - und schlicht der rechtliche Weg umgesetzt wird. Gilt in beiden Richtungen, wie es Schorsch beschrieben hat, welche Optionen dann offen stehen. Das Mindeste hier ist Akten/Gutachten nachlesen - und das bereits im Anhörungsverfahren ...über welchen Weg das dann letztendlich (weiter)geht, dazu hat es hier bereits Hinweise gegeben. Gruß w. [/ Ich kann alles nachvollziehen, was für mich objektiv ist. Ich kenne das Gutachten nicht. Auch meine Ärzte haben keine Kopie. Insofern kann und muss ich es anzweifeln. Dieser Arzt (so genannter Gutachter), hat mich allenfalls 45 Minuten gesehen. Die ganze Situation war ein Witz. Er hatte noch nicht mal meine Akte, eine Kopie hatte ich mitgenommen, aber die wollte er nicht sehen…Und würde mich über eine Hilfestellung freuen, wie ich es bekommen kann, damit ich auch darauf Stellung beziehen kann. Vielen Dank
Asturiasam 18.12.2017 | 14:03
Zitat von Wunschname anzeigenausblenden
Welcher Mensch (frage ich mich) gibt freiwillig einen sehr gut bezahlten und auch erfüllenden Job auf, Und auch ein großes Stück seiner Lebensqualität, um von Erwerbsminderungsrente zu leben?
Vielleicht steht in dem Gutachten etwas in der Art (nur eine Vermutung!), dass sie zwar in diesen ursprünglich gut bezahlten (und vermutlich anspruchsvollen) Job tatsächlich nicht mehr arbeiten können (im Sinne einer Berufsunfähigkeit), aber dennoch in einem anderen Beruf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, z.B. in gerne angeführte Verweisberufe wie Pförtner, noch arbeiten können?
Das könnte vielleicht sein. Ich habe das Gutachten jetzt bei der Rentenversicherung angefordert. Darüber hinaus möchte ich anmerken, dass ich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung habe und diese mir die Berufsunfähigkeitsrente kürzlich rückwirkend ab Oktober 2015 anerkannt hat. Die haben sicherlich auch nichts zu verschenken, die privaten Versicherungen. Dastimmt doch alles nicht....Da läuft doch einiges schief. Wie kann eine private Versicherung (die mit Sicherheit auch nichts zu verschenken hat), mir eine Berufsunfähigkeit zu 100 % rückwirkend anerkennen, und nur durch ein Schreiben eines Gutachters, der mich maximal 45 Minuten gesehen hat, sogar meine teilweise Erwerbsminderung (konkret: es liegt keine Leistungsminderung vor) In der Form angezweifelt werden, dass die Leistung ab Januar wegfallen soll. Ich bin offen gestanden und da kann ich mich nur wiederholen (auch wenn ich Langeweile) absolut geschockt und enttäuscht von unserem System
Schorscham 18.12.2017 | 14:14
Zitat von Asturias anzeigenausblenden
Die Ironie der Geschichte ist, dass Sie mit Ihrem neuen Antrag schlafende Hunde geweckt haben. Womöglich hat der neue Gutachter Ihre dokumentierten Leistungseinschränkungen lediglich anders interpretiert als seine Vorgänger. Während Krankheiten und Behinderungen meistens objektiv nachweisbar sind, sind die Einschätzungen des verbliebenen beruflichen Restleistungsvermögens meistens subjektiv. Das heißt, während Gutachter A eventuell ein berufliches Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden für realistisch hält, dürfen seine Kollegen B und C durchaus anderer Meinung sein und das berufliche Restleistungsvermögen höher oder niedriger einschätzen. Und drei verschiedene Richter könnten dann alle drei Meinungen für korrekt halten. Weil das so ist, werde ich mich hüten, während meines EM-Rentenbezuges medizinische Reha-Maßnahmen oder gar Verschlimmerungsanträge zu stellen. Für Sie wäre es glaube ich klüger gewesen, statt eines Antrages auf volle EM-Rente eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" zu beantragen. Dann wäre lediglich Ihr regionaler (Teilzeit)Arbeitsmarkt auf Verschlossenheit geprüft worden aber nicht Ihr Gesundheitszustand. Ihre teilweise EM-Rente wäre dann aber auch verdoppelt worden. Ich empfehle Ihnen noch einmal, keine voreiligen schriftlichen Erklärungen abzugeben, sondern unverzüglich einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Sozialverband aufzusuchen. MfG
Asturiasam 18.12.2017 | 13:34
Zitat von Realist anzeigenausblenden
Ich kann mich nur wiederholen. Ich bin total geschockt. Ich kann definitiv nicht mehr Vollzeit arbeiten. Seit Jahren schon nicht mehr. Seit 2011. nach einer langen Krankheitsphase habe ich eine Wiedereingliederung gemacht und danach mit 25 Wochenstunden (regulär wären 38) begonnen… Auf die habe ich im Zeitablauf nicht geschafft und dann auf 20 reduziert. Auch die habe ich nicht geschafft im Zeitablauf. Welcher Mensch (frage ich mich) gibt freiwillig einen sehr gut bezahlten und auch erfüllenden Job auf, Und auch ein großes Stück seiner Lebensqualität, um von Erwerbsminderungsrente zu leben? Niemand, der nicht leistungsgemindert ist. Insoweit bin ich momentan doppelt betroffen. Ich bin sehr betroffen, weil man meine Leistungsfähigkeit anzweifelt und auch sehr betroffen weil ich das absolut nicht nachvollziehen kann. Das entbehrt für mich jeder Logik. Alle Unterlagen liegen in Berlin vor, dort weiß man genau was ich in den letzten vielen Jahren beruflich geleistet habe und wie mein Gehalt/meine Bezüge ausgesehen haben. Wer tauscht freiwillig so etwas gegen eine Sozialleistung? Ich bin sowas von enttäuscht und auch wütend, das darf ich ehrlich sagen…
Wunschnameam 18.12.2017 | 13:52
Vielleicht steht in dem Gutachten etwas in der Art (nur eine Vermutung!), dass sie zwar in diesen ursprünglich gut bezahlten (und vermutlich anspruchsvollen) Job tatsächlich nicht mehr arbeiten können (im Sinne einer Berufsunfähigkeit), aber dennoch in einem anderen Beruf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, z.B. in gerne angeführte Verweisberufe wie Pförtner, noch arbeiten können?
Schorscham 18.12.2017 | 14:22
Zitat von Asturias anzeigenausblenden
Asturias schrieb

Welcher Mensch (frage ich mich) gibt freiwillig einen sehr gut bezahlten und auch erfüllenden Job auf, Und auch ein großes Stück seiner Lebensqualität, um von Erwerbsminderungsrente zu leben? [/quote]

Vielleicht steht in dem Gutachten etwas in der Art (nur eine Vermutung!), dass sie zwar in diesen ursprünglich gut bezahlten (und vermutlich anspruchsvollen) Job tatsächlich nicht mehr arbeiten können (im Sinne einer Berufsunfähigkeit), aber dennoch in einem anderen Beruf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, z.B. in gerne angeführte Verweisberufe wie Pförtner, noch arbeiten können?

[/quote]

Das könnte vielleicht sein. Ich habe das Gutachten jetzt bei der Rentenversicherung angefordert. Darüber hinaus möchte ich anmerken, dass ich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung habe und diese mir die Berufsunfähigkeitsrente kürzlich rückwirkend ab Oktober 2015 anerkannt hat. Die haben sicherlich auch nichts zu verschenken, die privaten Versicherungen. Dastimmt doch alles nicht....Da läuft doch einiges schief. Wie kann eine private Versicherung (die mit Sicherheit auch nichts zu verschenken hat), mir eine Berufsunfähigkeit zu 100 % rückwirkend anerkennen, und nur durch ein Schreiben eines Gutachters, der mich maximal 45 Minuten gesehen hat, sogar meine teilweise Erwerbsminderung (konkret: es liegt keine Leistungsminderung vor) In der Form angezweifelt werden, dass die Leistung ab Januar wegfallen soll. Ich bin offen gestanden und da kann ich mich nur wiederholen (auch wenn ich Langeweile) absolut geschockt und enttäuscht von unserem System

Aufgrund der Bewilligung Ihrer teilweisen EM-Rente. Rentenentziehungen kommen in der Praxis äußerst selten vor. Deshalb hat sich Ihr Versicherungsunternehmen auf die Feststellungen der DRV verlassen. MfG
=//=am 18.12.2017 | 14:23
Ich kann mich nur wiederholen. Ich bin total geschockt. Ich kann definitiv nicht mehr Vollzeit arbeiten. Seit Jahren schon nicht mehr. Seit 2011. nach einer langen Krankheitsphase habe ich eine Wiedereingliederung gemacht und danach mit 25 Wochenstunden (regulär wären 38) begonnen… Auf die habe ich im Zeitablauf nicht geschafft und dann auf 20 reduziert. Auch die habe ich nicht geschafft im Zeitablauf. Welcher Mensch (frage ich mich) gibt freiwillig einen sehr gut bezahlten und auch erfüllenden Job auf, Und auch ein großes Stück seiner Lebensqualität, um von Erwerbsminderungsrente zu leben? Niemand, der nicht leistungsgemindert ist. Insoweit bin ich momentan doppelt betroffen. Ich bin sehr betroffen, weil man meine Leistungsfähigkeit anzweifelt und auch sehr betroffen weil ich das absolut nicht nachvollziehen kann. Das entbehrt für mich jeder Logik. Alle Unterlagen liegen in Berlin vor, dort weiß man genau was ich in den letzten vielen Jahren beruflich geleistet habe und wie mein Gehalt/meine Bezüge ausgesehen haben. Wer tauscht freiwillig so etwas gegen eine Sozialleistung? Ich bin sowas von enttäuscht und auch wütend, das darf ich ehrlich sagen…
Jetzt versuchen Sie mal, sich etwas zu beruhigen. Es ist noch nicht aller Tage Abend, denn das ist erst ein Anhörungsschreiben. Es kommt nun nur darauf an, wie gut Ihr Bevollmächtigter und behandelnde Ärzte gegen die Entziehung argumentieren. Eine Rente kann nur entzogen werden, wenn eine WESENTLICHE BESSERUNG eingetreten ist. Diese wesentliche Besserung MUSS die DRV (bzw. die dortigen Ärzte) beweisen und nicht Sie das Gegenteil. Wenn Ihre Ärzte bestätigen können, wieviel Stunden täglich Sie nur noch arbeiten können, ist das schon mal sinnvoll. Wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber gut verstehen, kann dieser evtl. auch bestätigen, weshalb Sie Ihre Arbeitszeit/-Stunden gekürzt haben. Also bitte nichts allzu schwarz sehen; freuen Sie sich auf die Feiertage.
=//=am 18.12.2017 | 14:34
Hallo Schorsch, "Für Sie wäre es glaube ich klüger gewesen, statt eines Antrages auf volle EM-Rente eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" zu beantragen. Dann wäre lediglich Ihr regionaler (Teilzeit)Arbeitsmarkt auf Verschlossenheit geprüft worden aber nicht Ihr Gesundheitszustand." Sorry, aber das ist nicht richtig. Man kann keine "Arbeitsmarktrente" beantragen, sondern nur eine volle EM-Rente. Denn für die Arbeitsmarktrente ist auch zunächst das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu prüfen, also der Gesundheitszustand. Nur wenn dieses bei 3 - unter 6 Stunden liegt UND es wird KEINE Beschäftigung, auch keine Teilzeitbeschäftigung wie hier ausgeübt wird, wird die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes geprüft. Wie ich in meinem vorigen Thread geschrieben habe, ist doch fast alles noch gar nicht endgültig geklärt.
Schorscham 18.12.2017 | 14:34
Zitat von =//= anzeigenausblenden
=//= schrieb

Ich kann mich nur wiederholen. Ich bin total geschockt. Ich kann definitiv nicht mehr Vollzeit arbeiten. Seit Jahren schon nicht mehr. Seit 2011. nach einer langen Krankheitsphase habe ich eine Wiedereingliederung gemacht und danach mit 25 Wochenstunden (regulär wären 38) begonnen… Auf die habe ich im Zeitablauf nicht geschafft und dann auf 20 reduziert. Auch die habe ich nicht geschafft im Zeitablauf. Welcher Mensch (frage ich mich) gibt freiwillig einen sehr gut bezahlten und auch erfüllenden Job auf, Und auch ein großes Stück seiner Lebensqualität, um von Erwerbsminderungsrente zu leben? Niemand, der nicht leistungsgemindert ist. Insoweit bin ich momentan doppelt betroffen. Ich bin sehr betroffen, weil man meine Leistungsfähigkeit anzweifelt und auch sehr betroffen weil ich das absolut nicht nachvollziehen kann. Das entbehrt für mich jeder Logik. Alle Unterlagen liegen in Berlin vor, dort weiß man genau was ich in den letzten vielen Jahren beruflich geleistet habe und wie mein Gehalt/meine Bezüge ausgesehen haben. Wer tauscht freiwillig so etwas gegen eine Sozialleistung? Ich bin sowas von enttäuscht und auch wütend, das darf ich ehrlich sagen…[/quote]

Jetzt versuchen Sie mal, sich etwas zu beruhigen. Es ist noch nicht aller Tage Abend, denn das ist erst ein Anhörungsschreiben.

Es kommt nun nur darauf an, wie gut Ihr Bevollmächtigter und behandelnde Ärzte gegen die Entziehung argumentieren. Eine Rente kann nur entzogen werden, wenn eine WESENTLICHE BESSERUNG eingetreten ist. Diese wesentliche Besserung MUSS die DRV (bzw. die dortigen Ärzte) beweisen und nicht Sie das Gegenteil. Wenn Ihre Ärzte bestätigen können, wieviel Stunden täglich Sie nur noch arbeiten können, ist das schon mal sinnvoll. Wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber gut verstehen, kann dieser evtl. auch bestätigen, weshalb Sie Ihre Arbeitszeit/-Stunden gekürzt haben.

Also bitte nichts allzu schwarz sehen; freuen Sie sich auf die Feiertage.

Die DRV kann das offenbar mit dem aktuellen Gutachten beweisen. Und schon liegt die Beweislastumkehr beim Betroffenen. Mfg
Schorscham 18.12.2017 | 14:28
Zitat von Asturias anzeigenausblenden
Asturias schrieb

Welcher Mensch (frage ich mich) gibt freiwillig einen sehr gut bezahlten und auch erfüllenden Job auf, Und auch ein großes Stück seiner Lebensqualität, um von Erwerbsminderungsrente zu leben? [/quote]

Vielleicht steht in dem Gutachten etwas in der Art (nur eine Vermutung!), dass sie zwar in diesen ursprünglich gut bezahlten (und vermutlich anspruchsvollen) Job tatsächlich nicht mehr arbeiten können (im Sinne einer Berufsunfähigkeit), aber dennoch in einem anderen Beruf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, z.B. in gerne angeführte Verweisberufe wie Pförtner, noch arbeiten können?

[/quote]

Das könnte vielleicht sein. Ich habe das Gutachten jetzt bei der Rentenversicherung angefordert. Darüber hinaus möchte ich anmerken, dass ich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung habe und diese mir die Berufsunfähigkeitsrente kürzlich rückwirkend ab Oktober 2015 anerkannt hat. Die haben sicherlich auch nichts zu verschenken, die privaten Versicherungen. Dastimmt doch alles nicht....Da läuft doch einiges schief. Wie kann eine private Versicherung (die mit Sicherheit auch nichts zu verschenken hat), mir eine Berufsunfähigkeit zu 100 % rückwirkend anerkennen, und nur durch ein Schreiben eines Gutachters, der mich maximal 45 Minuten gesehen hat, sogar meine teilweise Erwerbsminderung (konkret: es liegt keine Leistungsminderung vor) In der Form angezweifelt werden, dass die Leistung ab Januar wegfallen soll. Ich bin offen gestanden und da kann ich mich nur wiederholen (auch wenn ich Langeweile) absolut geschockt und enttäuscht von unserem System

Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sind nicht das Gleiche. Dass Sie Ihren letzten Hauptberuf nicht mehr ausüben können, scheint sowohl für Ihren BU-Versicherer als auch für die DRV unstrittig zu sein. Allerdings ist für die DRV der ALLGEMEINE Arbeitsmarkt relevant und nicht nur Ihr letzter Beruf. MfG
=//=am 18.12.2017 | 14:46
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Sorry, aber das ist nicht richtig. Man kann keine "Arbeitsmarktrente" beantragen, sondern nur eine volle EM-Rente.
Wenn bereits eine Rente wegen teilweiser EM bezogen wird, kann durchaus formlos eine "Arbeitsmarktrente" beantragt werden. Dazu muss man arbeitslos sein und der regionale (Teilzeit)Arbeitsmarkt muss als verschlossen gelten. Dass der Fragesteller einen Teilzeitjob ausübt, habe ich überlesen. MfG
Also in meiner langjährigen Praxis habe ich noch nie erlebt, dass jemand eine "Arbeitsmarktrente" beantragt hat. In der Regel wird uns vom Rentner mitgeteilt, dass die Beschäftigung aufgegeben wurde und wenn vorher schon das LV bei 3 - unter 6 Stunden lag, wird die volle EM-Rente gewährt, vorausgesetzt, der Arbeitsmarkt ist oder gilt als verschlossen. Das handhabt vielleicht auch jeder RV-Träger anders.
=//=am 18.12.2017 | 14:40
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Darüber hinaus möchte ich anmerken, dass ich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung habe und diese mir die Berufsunfähigkeitsrente kürzlich rückwirkend ab Oktober 2015 anerkannt hat.
Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sind nicht das Gleiche. Dass Sie Ihren letzten Hauptberuf nicht mehr ausüben können, scheint sowohl für Ihren BU-Versicherer als auch für die DRV unstrittig zu sein. Allerdings ist für die DRV der ALLGEMEINE Arbeitsmarkt relevant und nicht nur Ihr letzter Beruf. MfG
Stimmt leider auch nicht ganz. :-) Es gibt eine teilweise EM-Rente, wenn das LV bei 3 - unter 6 Stunden beträgt und eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird UND eine teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit (wenn vor dem 02.01.1961 geboren und die Beschäftigung im Bezugsberuf - z.B. bei Facharbeitern - ) nicht mehr ausgeübt werden kann. Es besteht dann Berufsschutz. Nur das LV auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist in diesen Fällen nicht alleine relevant. Ich vermute, dass es im Fall von @Asturias so zutrifft, also eine teilweise EM-Rente wegen BU gezahlt wird.
=//=am 18.12.2017 | 14:54
Eine Rente kann nur entzogen werden, wenn eine WESENTLICHE BESSERUNG eingetreten ist. Diese wesentliche Besserung MUSS die DRV (bzw. die dortigen Ärzte) beweisen und nicht Sie das Gegenteil.
Die DRV kann das offenbar mit dem aktuellen Gutachten beweisen. Und schon liegt die Beweislastumkehr beim Betroffenen. Mfg
Es kann natürlich möglich sein, dass eine wesentliche Besserung vom Arzt festgestellt wurde. Aber oftmals hapert es letztendlich an der detaillierten Beschreibung der "Besserung": WAS hat sich seit der letzten Beurteilung gebessert (z.B. durch eine Operation), WARUM kann der/die Versicherte jetzt wieder voll arbeiten? Das lässt sich manchmal erst durch ein Zusatzgutachten feststellen. Wenn aber aktuelle ärztliche Berichte der behandelnden (Fach-)Ärzte vorliegen, kann die Feststellung schon manchmal widerlegt werden. Und wenn der bevollmächtigte Anwalt oder Sozialverband richtig argumentiert, nachdem er das Gutachten gelesen hat, erst recht.
=//=am 18.12.2017 | 15:02
Stimmt leider auch nicht ganz. :-) Es gibt eine teilweise EM-Rente, wenn das LV bei 3 - unter 6 Stunden beträgt und eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird UND eine teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit (wenn vor dem 02.01.1961 geboren und die Beschäftigung im Bezugsberuf - z.B. bei Facharbeitern - ) nicht mehr ausgeübt werden kann. Es besteht dann Berufsschutz.
Habe ich das irgendwo bestritten? Und was hat das mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu tun? Für die gelten eigene Spielregeln, insbesondere bezüglich der Verweisungsmöglichkeiten auf andere Berufe. MfG
Nein, das haben Sie nicht bestritten. Aber es ist ein Unterschied, ob eine teilweise EM-Rente wegen BU oder wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes und einer Beschäftigung bezogen wird. Wenn man bei einer EM-Rente wegen BU eine Umwandlung in eine volle EM-Rente beantragt, wird auf jeden Fall der Gesundheitszustand geprüft. Wenn eine teilweise EM-Rente wegen BU gezahlt wird, ist das sehr wohl auch für die private BU-Rente relevant. Nur umgekehrt halt nicht.
Schorscham 18.12.2017 | 15:18
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Wie schön, dass wir beide uns schon wieder einig sind. Es kommt übrigens auch sehr häufig vor, dass eine private Berufsunfähigkeitsversicherung volle BU-Rente bezahlt, obwohl noch ein vollschichtiges Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht und somit kein Anspruch auf eine gesetzliche EM-Rente besteht. Es wäre im vorliegenden Fall also keinesfalls widersprüchlich, wenn der Fragesteller Leistungen von seiner privaten BU-Versichereung erhält, obwohl seine gestzliche Rente eingestellt wird. Es könnte aber auch sein, dass die private BU-Rente eingestellt wird, sobald der Versicherer vom Entzug der gesetzlichen EM-Rente erfährt. MfG
Friedhelmam 18.12.2017 | 19:25
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Wenn bereits eine Rente wegen teilweiser EM bezogen wird, kann durchaus formlos eine "Arbeitsmarktrente" beantragt werden. Dazu muss man arbeitslos sein und der regionale (Teilzeit)Arbeitsmarkt muss als verschlossen gelten. Dass der Fragesteller einen Teilzeitjob ausübt, habe ich überlesen. MfG
Also in meiner langjährigen Praxis habe ich noch nie erlebt, dass jemand eine "Arbeitsmarktrente" beantragt hat. In der Regel wird uns vom Rentner mitgeteilt, dass die Beschäftigung aufgegeben wurde und wenn vorher schon das LV bei 3 - unter 6 Stunden lag, wird die volle EM-Rente gewährt, vorausgesetzt, der Arbeitsmarkt ist oder gilt als verschlossen.
Also, wenn ein Bezieher einer Teil-EM-Rente mitteilt, dass die Beschäftigung aufgegeben wurde und er daher gerne eine "Arbeitsmarktrente" haben möchte, nennt man das gewöhnlich einen formlosen Antrag auf Gewährung einer "Arbeitsmarktrente". Warum so umständlich?
Asturiasam 18.12.2017 | 20:34
Zitat von Rosanna anzeigenausblenden
Wie auch der Experte Ihnen schon geantwortet hat, so ist es auch mir nicht schlüssig, warum Ihnen zwei Schreiben zugestellt wurden. Zum Einen die Anhörung zum Wegfall der Teil-EM und das andere Schreiben beinhaltet, dass man Ihren neuerlichen Antrag auf volle EMRT NOCH NICHT abschließend beurteilen kann und dazu Angaben zum Beschäftigungsverhältnis über den noch/ehemaligem AG einzuholen/beizubringen sind.
Vermutlich war die Auswertung des aktuellen Gutachtens am selben Tag abgeschlossen, als das Schreiben mit der Arbeitgeber-Anfrage bereits erstellt war. Wäre das Gutachten einen Tag früher ausgewertet gewesen, wäre das zweite Schreiben vermutlich gar nicht erst verschickt worden. Eine zeitliche Überschneidung eben. Gruß Rosanna
Beide schreiben datieren vom gleichen Tag, und beide schreiben wurden vom gleichen Sachbearbeiter erstellt. Ich glaube ich rufe da morgen einfach mal an und frage, wie beide schreiben miteinander zu verstehen sind.
Silviaam 18.12.2017 | 19:27
Hallo Asturias Zitat "Guten Tag. Danke für die bisher eingegangenen Tipps. Hintergrund ist, dass ich vor einigen Monaten einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt habe. Ende Oktober war ich beim Gutachter, nun kam wie gesagt das Schreiben mit dem beabsichtigten Wegfall der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, da kein Anspruch mehr bestehe (die Begutachtung hätte ergeben, dass bei mir keine Leistungsminderung mehr vorliegt). Für mich völlig widersprüchlich ist, dass ich zeitgleich ein Schreiben ebenfalls von der Rentenversicherung bekommen habe, in dem Bezug genommen wird auf meinen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente und dass dieser aufgrund der vorliegenden medizinischen Unterlagen nicht abschließend beurteilt werden könnte, sondern dass noch weitere Angaben zu meinem Beschäftigungsverhältnis erforderlich sind. In dem Sinne wurde ich gebeten ein Formular von meinen derzeitigen (in meinem Fall ehemaligen) Arbeitgeber ausfüllen zu lassen. Für beides habe ich zwei Wochen Zeit. Das finde ich angesichts der bevorstehenden Feiertage wirklich unglücklich. Eingang beider Schreiben (Beide datiert vom 12. Dezember) bei mir war der 19. Dezember. Keines davon kam mit Einschreiben, ich finde das alles ein bisschen merkwürdig und bin absolut am Boden zerstört." Wie auch der Experte Ihnen schon geantwortet hat, so ist es auch mir nicht schlüssig, warum Ihnen zwei Schreiben zugestellt wurden. Zum Einen die Anhörung zum Wegfall der Teil-EM und das andere Schreiben beinhaltet, dass man Ihren neuerlichen Antrag auf volle EMRT NOCH NICHT abschließend beurteilen kann und dazu Angaben zum Beschäftigungsverhältnis über den noch/ehemaligem AG einzuholen/beizubringen sind. Für mich liest sich das, als wenn über Ihren Antrag auf volle EMRT erst noch zu entscheiden sein wird. Warum allerdings bereits die Teil-EMRT aufgrund der Begutachtung wegfällt/entzogen werden soll und man zur Begründung "es läge keine Leistungsminderung mehr vor" angibt, ist ja ein Widerspruch in sich, wenn man mit dem anderen Schreiben Ihnen mitteilt, dass der Antrag auf volle EMRT aufgrund der vorliegenden medizinischen Unterlagen noch nicht abschließend beurteilt werden kann und dass dazu erst noch weitere Angaben zum Beschäftigungsverhältnis erforderlich sind. Ich würde an Ihrer Stelle dazu dringlich rechtlichen Beistand aufsuchen. Gruß Silvia
Rosannaam 18.12.2017 | 20:04
Zitat von Silvia anzeigenausblenden
Silvia schrieb

Hallo Asturias

Zitat

"Guten Tag. Danke für die bisher eingegangenen Tipps. Hintergrund ist, dass ich vor einigen Monaten einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt habe. Ende Oktober war ich beim Gutachter, nun kam wie gesagt das Schreiben mit dem beabsichtigten Wegfall der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, da kein Anspruch mehr bestehe (die Begutachtung hätte ergeben, dass bei mir keine Leistungsminderung mehr vorliegt). Für mich völlig widersprüchlich ist, dass ich zeitgleich ein Schreiben ebenfalls von der Rentenversicherung bekommen habe, in dem Bezug genommen wird auf meinen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente und dass dieser aufgrund der vorliegenden medizinischen Unterlagen nicht abschließend beurteilt werden könnte, sondern dass noch weitere Angaben zu meinem Beschäftigungsverhältnis erforderlich sind. In dem Sinne wurde ich gebeten ein Formular von meinen derzeitigen (in meinem Fall ehemaligen) Arbeitgeber ausfüllen zu lassen. Für beides habe ich zwei Wochen Zeit. Das finde ich angesichts der bevorstehenden Feiertage wirklich unglücklich. Eingang beider Schreiben (Beide datiert vom 12. Dezember) bei mir war der 19. Dezember. Keines davon kam mit Einschreiben, ich finde das alles ein bisschen merkwürdig und bin absolut am Boden zerstört."

Wie auch der Experte Ihnen schon geantwortet hat, so ist es auch mir nicht schlüssig, warum Ihnen zwei Schreiben zugestellt wurden.

Zum Einen die Anhörung zum Wegfall der Teil-EM und das andere Schreiben beinhaltet, dass man Ihren neuerlichen Antrag auf volle EMRT NOCH NICHT abschließend beurteilen kann und dazu Angaben zum Beschäftigungsverhältnis über den noch/ehemaligem AG einzuholen/beizubringen sind.

Für mich liest sich das, als wenn über Ihren Antrag auf volle EMRT erst noch zu entscheiden sein wird.

Warum allerdings bereits die Teil-EMRT aufgrund der Begutachtung wegfällt/entzogen werden soll und man zur Begründung "es läge keine Leistungsminderung mehr vor" angibt, ist ja ein Widerspruch in sich, wenn man mit dem anderen Schreiben Ihnen mitteilt, dass der Antrag auf volle EMRT aufgrund der vorliegenden medizinischen Unterlagen noch nicht abschließend beurteilt werden kann und dass dazu erst noch weitere Angaben zum Beschäftigungsverhältnis erforderlich sind.

Ich würde an Ihrer Stelle dazu dringlich rechtlichen Beistand aufsuchen.

Gruß Silvia

Vermutlich war die Auswertung des aktuellen Gutachtens am selben Tag abgeschlossen, als das Schreiben mit der Arbeitgeber-Anfrage bereits erstellt war. Wäre das Gutachten einen Tag früher ausgewertet gewesen, wäre das zweite Schreiben vermutlich gar nicht erst verschickt worden. Eine zeitliche Überschneidung eben. Gruß Rosanna
W*lfgangam 18.12.2017 | 21:19
Zitat von Asturias anzeigenausblenden
Hallo Asturias, endlich eine weise Entscheidung, um ggf. kurzfristig Aufklärung zu erhalten. Die anderen Schritte (Gutachtenanforderung zwecks Begründung der Anhörung) haben Sie ja bereits in die Wege geleitet, bei weiteren heißt es zunächst abzuwarten, da Ihnen noch kein neuer Bescheid vorliegt, gegen den Sie dann mit Rechtsmitteln (möglichst mithilfe Fachanwalt oder SoVD, VdK) vorgehen können. Bis dahin ist das nur Stochern im Nebel und die vielen Antworten hier beruhigen Sie hoffentlich etwas! Wie Rosanna sagte, vielleicht hat die Sachbearbeiten zu 'früh' auf den Knopf gedrückt, bevor später das 2. Verfahren bei ihr auf dem Tisch landete - um über die volle EMRT zu entscheiden, wodurch die alte/teilweise natürlich entfallen muss. Gruß w.
Fastrentneram 18.12.2017 | 21:00
Zitat von Asturias anzeigenausblenden
Vermutlich war die Auswertung des aktuellen Gutachtens am selben Tag abgeschlossen, als das Schreiben mit der Arbeitgeber-Anfrage bereits erstellt war. Wäre das Gutachten einen Tag früher ausgewertet gewesen, wäre das zweite Schreiben vermutlich gar nicht erst verschickt worden. Eine zeitliche Überschneidung eben. Gruß Rosanna
Beide schreiben datieren vom gleichen Tag, und beide schreiben wurden vom gleichen Sachbearbeiter erstellt. Ich glaube ich rufe da morgen einfach mal an und frage, wie beide schreiben miteinander zu verstehen sind.
So sollten Sie es machen. Alles andere bleibt spekulativ und nützt Ihnen nicht!
Asturiasam 17.02.2018 | 13:30
So. Das kämpfen hat sich gelohnt. Nachdem ich das ärztliche Gutachten in Kopie erhalten habe habe ich die Anhörung der Rentenversicherung beantwortet und mir wird nun die halbe Erwerbsminderungsrente weiter gewährt. Der Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente ist noch in Bearbeitung. Danke für die Unterstützung und die Tipps, die ich hier erfahren habe.
T. Ahrensam 17.02.2018 | 19:19
Super!!!!
Fortitude oneam 17.02.2018 | 19:41
Zitat von Asturias anzeigenausblenden
Hallo Asturias, Herzlichen Glückwunsch ich freue mich für Sie. Vielleicht klappt es ja auch noch mit der vollen EMR. Sie wissen doch: Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. In diesem Sinne have a nice weekend. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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