Den bereits vorhandenen Beiträgen zu der gestellten Frage kann nur zugestimmt werden. Es gibt zwar keine gesetzliche Vorschrift, durch welche es Mitarbeitern in Auskunfts- und Beratungsstellen untersagt wäre, auf anonyme Anfragen hin allgemeine Auskünfte zu erteilen, einen Sinn macht das aber nicht.
Will ein Versicherter gezielt beraten werden, ist die Kenntnis des genauen Sachverhalts Voraussetzung und damit unter Beachtung der Vorschriften über den Datenschutz auch seiner Person. Im Übrigen ist es wohl auch ein Gesetz der Höflichkeit, sich seinem Gesprächspartner vorzustellen. Der Ratsuchende will schließlich auch wissen, wer ihn beraten hat, um sich später auf die gegebene Auskunft berufen zu können.