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Experten-Antwort

Anpassungbetrag Steuererklärung Todesjahr

von Alambic31.07.2017 | 18:03
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Hallo zusammen, mein Vater ist in 04/2016 verstorben, nun steht die letzte gemeinsam veranlagte Steuererklärung für das Jahr 2016 an. Rente Vater: von 01-04/2016 Witwenrente Mutter: ab 05/2016 Da die Renten kein volles Jahr bezahlt wurden, was muss nun beim Anpassungsbetrag angegeben werden? Der bisherige Anpassungsbetrag aus der Steuererklärung von 2015 kann ja eigentlich nicht mehr stimmen, da viel weniger Rente gezahlt worden ist. Wie sieht es bei der Witwenrente aus. Hier ist es ja das erste Jahr in dem Leistungen gezahlt werden und dann auch nur anteilig. Der Anpassungsbetrag wird ja erst im zweiten Jahr ermittelt. Soll man hier dann eine 0 eintragen? Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Rentenversicherungsträger, der die Altersrente und Witwenrente im Jahr 2016 zahlte, kann eine "Rentenbezugsbescheinigung für steuerliche Zwecke" für beide Renten ausstellen. Aus dieser ist ersichtlich, welche Beträge an welcher Stelle in der Steuererklärung anzugeben sind.

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8 Antworten

Fortitude oneam 31.07.2017 | 18:32
Hallo Alambic, Ihre Frage befasst sich mit dem Steuerrecht. Sie sollten sich daher an Ihr Finanzamt, den Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater wenden. Mfg
Fastrentneram 31.07.2017 | 20:56
Lassen Sie sich die Rentenbezugsbescheinigung für das Finanzamt vom zuständigen RV-Träger für das Jahr 2016 zuschicken. Dort wird detailliert aufgeführt, was wo in die Steuererklärung einzutragen ist.
Rentensputnikam 31.07.2017 | 22:38
So kann man mit anderen Worten exakt dassselbe Ergebnis hinbekommen oder hat Fastrentner etwas anderes geschrieben?
GroKoam 01.08.2017 | 07:14
Der Rentenversicherungsträger, der die Altersrente und Witwenrente im Jahr 2016 zahlte, kann eine "Rentenbezugsbescheinigung für steuerliche Zwecke" für beide Renten ausstellen. Aus dieser ist ersichtlich, welche Beträge an welcher Stelle in der Steuererklärung anzugeben sind.
So kann man mit anderen Worten exakt dassselbe Ergebnis hinbekommen oder hat Fastrentner etwas anderes geschrieben?
Na und, kann es möglich sein dass der Fragesteller eine Antwort vom Experten erwartet?
Alambicam 01.08.2017 | 10:17
Vielen Dank schon mal. Eine Rentenbezugsbescheinigung von der deutschen Rentenversicherung liegt mir vor. Hier sind allerdings nur die gezahlten Renten mit KV- und PK-Beiträgen aufgelistet, aber nicht der Anpassungsbetrag, den ich bei der Steuererklärung angeben muss. Nach Recherche im Netz benötige ich wohl eine Rentenbezugsmitteilung, da sollte dann der Anpassungsbetrag drin stehen, ist das richtig? Ich hatte bei der DRV allerdings auch gesagt, dass ich etwas zur Vorlage beim Finanzamt brauche, bekommen habe ich dann aber die Rentenbezugsbescheinigung per Post.
Alambicam 01.08.2017 | 19:00
Vielen Dank noch mal. Habe jetzt telefonisch eine Bezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt angefordert. Mal schauen, wie lange das nun dauert, angeblich bis zu 14 Tage. Das Witwensplitting im Jahr nach dem Tod ist bekannt. Werden wir dann in 2017 anwenden. Laut Aussage der DRV sollen die Bezugsmitteilungen dann auch automatisch im März per Post kommen.
Schießl Konradam 01.08.2017 | 18:00
Verlangen Sie doch-schriftlich oder telefonisch von der für Sie zuständigen Rentenstelle "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt, Leistungen aus der ge- setzlichen Rentenversicherung im Jahr 2016" Zunächst bekamen Sie ja für die Monate Mai, Juni, Juli die gleich hohe Rente und ab August die niedrigere Witwenrente. Sicher wissen Sie es schon, nochmals, auch für das Steuerjahr 2017 gilt noch der steuerfreie Betrag von 17640 als Existenzminimum. MfG.
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