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Experten-Antwort

Anrechnug eines aufgenommenen Kredits

von Carmen Hengst28.07.2017 | 12:06
1756 Ansichten
23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich möchte gern wissen inwieweit ein Kredit angerechnet wird. Ich bin in der ambulanten Betreuung tätig und meine Klientin möchte einen Kredit aufnehmen! Sie hat gerade geheiratet und möchte sich den Kinderwunsch erfüllen. Dies ist jedoch mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden. Daher meine Frage: Wird ihr ein Kredit (falls sie ihn bekommt) angerechnet? Und entstehen ihr dadurch finanzielle Nachteile?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Hengst,

bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente wird als Hinzuverdienst Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen , vergleichbares Einkommen (z.B. Abgeordnetenbezüge) und Sozialleistungen angerechnet.

Vermögen bzw. Kredite sind kein Hinzuverdienst und deshalb für die Rentenversicherung nicht von Bedeutung. Ihre Mandantin hat im Bezug auf Ihre Erwerbsminderungsrente durch die Aufnahme eines Kredites keine Nachteile.

Siehe auch Rechtliche Arbeitsanweisungen § 96a:

http://h24kv066.lva24.drv:8080/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR0

Oder Broschüre Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.html

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Hengst,

bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente wird als Hinzuverdienst Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen , vergleichbares Einkommen (z.B. Abgeordnetenbezüge) und Sozialleistungen angerechnet.

Vermögen bzw. Kredite sind kein Hinzuverdienst und deshalb für die Rentenversicherung nicht von Bedeutung. Ihre Mandantin hat im Bezug auf Ihre Erwerbsminderungsrente durch die Aufnahme eines Kredites keine Nachteile.

Siehe auch Rechtliche Arbeitsanweisungen § 96a:

http://h24kv066.lva24.drv:8080/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR0

Oder Broschüre Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.html

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Hengst,

bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente wird als Hinzuverdienst Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen , vergleichbares Einkommen (z.B. Abgeordnetenbezüge) und Sozialleistungen angerechnet.

Vermögen bzw. Kredite sind kein Hinzuverdienst und deshalb für die Rentenversicherung nicht von Bedeutung. Ihre Mandantin hat im Bezug auf Ihre Erwerbsminderungsrente durch die Aufnahme eines Kredites keine Nachteile.

Siehe auch Rechtliche Arbeitsanweisungen § 96a:

http://h24kv066.lva24.drv:8080/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR0

Oder Broschüre Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.html

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20 Antworten

Schadeam 28.07.2017 | 12:23
Können Sie uns noch den Bezug zur Rente erklären? Auf was soll der Kredit denn angerechnet werden? Was hat ein Kredit mir Kinderwunsch zu tun? Etwas verpeilt Ihre Anfrage, oder?
Carmen Hengstam 28.07.2017 | 12:54
Meine Klientin bekommt 900€ Rente. Sie ist 39 Jahre alt und ein Kind kann sie krankheitsbedingt nur durch künstliche Befruchtung bekommen! Und das ist teuer, dafür möchte sie einen Kredit aufnehmen! ( also nicht das ich verpeilt wäre) Soweit mir bekannt, darf man zwar zur Rente etwas dazu verdienen, aber darum geht's ja nicht! Ich will einfach nur wissen ob es Auswirkungen auf ihre Rente hat, wenn sie den Kredit ausgezahlt bekommt, weil dies ja in dem Moment Vermögen darstellt!
23am 28.07.2017 | 13:07
Ihre Klientin sollte Ihnen einfach den (Erst-)Rentenbescheid zum Lesen geben. Da steht drin welche Einkommensarten als Hinzuverdienst zählen. Spoiler: Kredite (oder 'Vermögen') werde da nicht erwähnt.
Herz1952am 28.07.2017 | 13:21
Hallo Carmen Hengst, Kredite sind keinesfalls ein Zuverdienst. Sogar das Vermögen (auf das es bei der Rente auch nicht ankommt) ändert sich nicht. Die schwierigere Frage ist, ob sie tatsächlich einen Kredit bekommt von der Bank, denn der Kredit ist womöglich bei dieser "Rentenhöhe" nicht abzuzahlen. Selbst ein Grundstück, das sie vielleicht noch hat, interessiert die Banken nicht, bzw. diese lassen nicht einmal eine Grundschuld gelten. Möglichkeit bei Grundbesitz: Verkaufen.
=//=am 28.07.2017 | 13:22
Doch, sorry, aber die Frage ist schon etwas sehr verpeilt. Wenn sie einen Kredit aufnimmt, ist das dann ein "Hinzuverdienst"? Doch wohl nicht wirklich. Auf welche Gedanken manche Leute kommen. ;-)
Carmen Hengstam 28.07.2017 | 13:48
Danke für die wirklich hilfreichen ( ernsthaften) Antworten !
Schadeam 28.07.2017 | 14:37
...hätten Sie gleich im ersten Beitrag geschrieben, dass es um Rente und Zuverdienst geht, hätte ich eine andere Antwort gegeben - aber so war die Frage halt suboptimal gestellt und daher sind Antworten auch so wie sie sind. Aber klar: Sie Frau Hengst haben natürlich alles richtig gemacht. :)
Kurtulusam 28.07.2017 | 14:23
Sie sollten sich Hilfe suchen. So eine Frage hier zu stellen. Wie kann ein Kredit einen " Zuverdienst " darstellen ???? Wie kommen Sie sonst so durchs Leben fragt man sich da ? Meine Herren...
Eulensteinam 28.07.2017 | 16:38
Bleibt die Frage, wie man bei solch niedrigem Einkommen den Kredit, den wahrscheinlich sowieso keine Bank vergeben wird, abzahlen will und dazu auch noch ein Kind in die Welt setzen muss, also vorsätzlich in die Armut?
Schießl Konradam 28.07.2017 | 16:44
Die Aufnahme eines Kredites hat den Nachteil, dieser muss auch wieder zurück- bezahlt werden. Die bereits eingetragenen Bemerkungen sind meist genau so schlau als die Fragestellung. Bin mir übrigens sicher, die junge Mutter wird diesen Kredit von keiner Bank erhalten, leider oder Gott sei Dank. MfG.
Carmen Hengstam 28.07.2017 | 19:44
Ich habe niemanden um eine Bewertung der Lebenssituation gebeten! Wenn man nicht alle Umstände und Verhältnisse kennt, sollte man sich nicht zu irgendwelchen Vorverurteilungen hinreißen lassen! Dankeschön!
Deep Throatam 28.07.2017 | 19:34
Zitat von Schießl Konrad anzeigenausblenden
sie ist ja noch keine Mutter ;-) Vielleicht wird das über easyCredit abgewickelt und die Rentenversicherung hat nachher wieder eine Abtretung bzw. Pfändung auf dem Tisch :-D
Carmen Hengstam 28.07.2017 | 19:44
Ich habe niemanden um eine Bewertung der Lebenssituation gebeten! Wenn man nicht alle Umstände und Verhältnisse kennt, sollte man sich nicht zu irgendwelchen Vorverurteilungen hinreißen lassen! Dankeschön!
Marionam 28.07.2017 | 19:59
Wer Kinder in die Welt setzt, ohne diesem Kind eine gesicherte Existenz außerhalb von Hartz4 oder Sozialhilfe bieten zu können, handelt egoistisch und verantwortungslos! Solche Kinder können einem nur Leid tun !!
Leviathanam 28.07.2017 | 21:15
Nur mal ganz beiläufig: Der Bezug von Alg II durch die Eltern gilt nicht automatisch als Kindswohlgefährdung. Also: Runter vom hohen Ross.
Eulensteinam 28.07.2017 | 22:28
Und wer fragt die Kinder, ob sie tatsächlich als Kinder von Alg II Empfängern geboren werden möchten und deshalb von Anfang an eigentlich die Ar***karte in dieser Welt haben?
Marionam 29.07.2017 | 01:14
Was Sie nicht sagen.... Alg II-Bezug bedeutet ARMUT. Und wer seinen Kindern ohne Not ARMUT zumutet, ist egoistisch, verantwortungslos und verabscheuungswürdig. Pui Teufel !!
GroKoam 29.07.2017 | 12:11
Nur mal ganz beiläufig: Der Bezug von Alg II durch die Eltern gilt nicht automatisch als Kindswohlgefährdung. Also: Runter vom hohen Ross.
Was Sie nicht sagen.... Alg II-Bezug bedeutet ARMUT. Und wer seinen Kindern ohne Not ARMUT zumutet, ist egoistisch, verantwortungslos und verabscheuungswürdig. Pui Teufel !!
Aber klar doch Du Pfeife, wen willst Du noch entmündigen?
Schorscham 29.07.2017 | 15:52
Seltsamerweise sehen das die Jugendämter anders. Wer ein Kind adoptieren will und von staatlichen Fürsorgeleistungen lebt, hat verdammt schlechte Karten, weil dann eine Kindeswohlgefährdung angenommen wird. Wenn aber ein Fürsorgeempfänger eigene Kinder in die Welt setzt, ist das Kindeswohl plötzlich egal. Ich halte das ebenfalls für verantwortungslos! MfG
Konrad Schießlam 01.08.2017 | 10:26
Ganz einfache Frage: Abrechnung eines aufgenommenen Kredites-etwas- un- günstig- ausgedrückt. Viel schlimmer aber, die zahlreichen Antworten und Bemerkungen, die mit der Antwort überhaupt nichts zu tun haben. Unmögliche Beschimpfungen aller Art, und blödsinnige Aufklärung über Kindererziehung und Verantwortung. MfG.
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