Hallo Frau Hengst,
bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente wird als Hinzuverdienst Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen , vergleichbares Einkommen (z.B. Abgeordnetenbezüge) und Sozialleistungen angerechnet.
Vermögen bzw. Kredite sind kein Hinzuverdienst und deshalb für die Rentenversicherung nicht von Bedeutung. Ihre Mandantin hat im Bezug auf Ihre Erwerbsminderungsrente durch die Aufnahme eines Kredites keine Nachteile.
Siehe auch Rechtliche Arbeitsanweisungen § 96a:
http://h24kv066.lva24.drv:8080/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR0
Oder Broschüre Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.html