Hallo Fred,
Urlaubsabgeltung und Abfindungen werden zwar prinzipiell nicht auf das Übergangsgeld angerechnet. Ungeachtet dessen ist dennoch grundsätzlich eine Einzelfallprüfung durch den Rentenversicherungsträger vorzunehmen. Sie sollten daher - entsprechend den Hinweisen im Übergangsgeldbescheid - auf jeden Fall Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger über die Zahlungen informieren.