Hallo Angelbäcker,
im Fall der Gewährung einer Abfindung tritt diese für den Zeitraum, für den sie bestimmt ist, an die Stelle der Rente. Es ist also ein fortlaufender Bezug der Unfallrente zu fingieren. Beträgt der Abfindungszeitraum beispielsweise 10 Jahre, erfolgt bei der Regelaltersrente keine Anrechnung mehr.