Hallo Kyra,
für eine abschließende Prüfung der anrechnungsfähigen Zeiten in Ihrem Versicherungsverlauf empfehlen wir Ihnen, sich mit den Unterlagen über die schulischen Ausbildungszeiten an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.
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Hallo Kyra,
für eine abschließende Prüfung der anrechnungsfähigen Zeiten in Ihrem Versicherungsverlauf empfehlen wir Ihnen, sich mit den Unterlagen über die schulischen Ausbildungszeiten an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.
Ach so, das meinte ich gar nicht – es ging um die Frage der zwei OP-bedingten Ausfallmonate, wo wir in unterschiedliche Richtungen tendieren.Also ein eindeutiger Fall. ;-) Spielt aber kaum eine praktische Rolle, vor allem nicht, falls der Minijob versicherungspflichtig war.Sorry @chi, meine Antworten sind hier am Anfang jeweils abgeschnitten worden.
Sorry @chi, meine Antworten sind hier am Anfang jeweils abgeschnitten worden. Das erneute Nachlesen all der Fragen erspare ich mir mal ...ich werde weiterhin auf "Marker >" statt auf HTML vertrauen, um da Zitate korrekt wiederzugeben/zu beantworten ;-) Gruß w.Hmm...? eher jaAlso ein eindeutiger Fall. ;-) Spielt aber kaum eine praktische Rolle, vor allem nicht, falls der Minijob versicherungspflichtig war.
Hier noch einmal W*lfgangs Beitrag ohne abgeschnittene Wörter. (Man muß nach dem schließenden quote-Tag eine neue Zeile machen, sonst wird das folgende Wort verschluckt.) Nach meiner Information werden die Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr berücksichtigt, also bei mir ab März 2009, korrekt?Korrekt. Richtig. Richtig. Nein. Wenn der Minijob versicherungspflichtig war, ist jeder einzelne Monat bereits belegt und parallele Ausbildungszeiten werden nicht extra an die 8 Jahre hintendran geklebt. War der Minijob versicherungsfrei, erhalten Sie nur eine Pauschalzeit entsprechend dem Einkommen auf die maßgebenden Wartezeiten ontop. Hmm...? eher ja, an dieser Stelle ziehe ich mal den *Joker ;-) So ist es – nach den heutigen gesetzlichen Bestimmungen. Der Gesetzgeber war da in der Vergangenheit doch recht 'variable', was die Anrechnung betraf – Stand heute: nein! Wird hier normal der vorangegangen Ausbildungszeit zugeschlagen und bei den max. 8 Jahren mitgerechnet. Gruß w.
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