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Experten-Antwort

Anrechnung der Rente aus dem Ausland

von Afram26.08.2013 | 23:47
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4 Antworten

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Guten Abend :- ) Habe eine Frage bezüglich Anrechnungszeit durch verrichtete Arbeit im Ausland. Meine Familie kam 1989 aus Syrien nach Deutschland. Mein Vater arbeitet seit 1995 oder '94 als Möbelpacker, leider ist deshalb auch die Rente nicht sehr hoch. Jetzt wollte ich fragen wie er beweisen kann, dass er auch in Syrien schon gearbeitet hat bzw. ob man die Arbeit anrechnen kann. Er hat im Landwirtschaftsbetrieb seines Vaters gearbeitet. Ich möchte mich schon mal vorzeitig bei euch bedanken! Echt tolles Forum

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Beschäftigungszeit in Syrien kann in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nicht anerkannt werden.

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3 Antworten

Hansam 27.08.2013 | 07:55
Nachdem es zwischen Deutschland und Syrien kein Sozialversicherungsabkommen gibt, wirken sich Beschäftigungszeiten in Syrien nicht auf die Rentenhöhe in Deutschland aus.
Heinericham 27.08.2013 | 08:30
Hallo, er kann nur Rente aus Syrien direkt beziehen. Er sollte sich direkt an die dortige Alterssicherung wenden. MfG
Commander Illinoisam 28.08.2013 | 19:41
genau! Falls dort Beiträge geleistet worden sind, wird er sicherlich von dort eine Rente bekommen.
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