Da der Rentenversicherungsträger nicht für die Gewährung der Opferrente zuständig ist bitten wir Sie, sich an die für Sie zuständige Behörde zu wenden, die in Ihrem Bundesland für die Gewährung von Opferrenten zuständig ist bzw. an den ALG II zahlenden Träger.
Den für Sie zuständigen Träger können Sie hier auf ihre-vorsorge.de ermitteln.