Ab 01/68 bis 12/2003 wurden die ATA-Tage berücksichtigt. Wenn vorne im SVA keine ATA-Tage aufgeführt wurden, wurden die tatsächlichen Krankentage aus dem hinteren Teil des SVA übernommen, wenn sie mindestens 1 vollen Kalendermonate betrugen.
In der Zeit vom 01/84 bis 06/90 wurden ebenfalls die ATA-Tage übernommen, aber ab dieser Zeit wurden von hinten eingetragenen Tage jeder Tag übernommen.
Die Regelung der ATA-Tage ging nur bis 30.06.1990.
1993 konnten also keine ATA-Tage mehr vorliegen!
Sie sollten ein aufklärendes Schreiben des zust. RV-Trägers anforden.