Hallo Gerd M.,
zur Berechnung einer Witwenpension können wir Ihnen in diesem Forum leider keine Auskunft geben - bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Dienstherrn.
Sollte Ihre Frau versterben, erhalten Sie ein Witwerrente, die 60 % der Altersrente betragen wird (sofern Sie bereits seit vor 2002 verheiratet sind). Auf diese Witwenrente wird Ihre Pension angerechnet, soweit sie nach pauschalem Abzug von 23,7 % den dann geltenden Freibetrag übersteigt. Derzeit beträgt der Freibetrag im Westen Deutschlands 725 Euro und im Osten 643 Euro.