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Experten-Antwort

Anrechnung Pflegegeld auf EM-Rente

von Gepflegter09.07.2017 | 13:55
529 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich (58) beziehe eine befristete, volle Erwerbsminderungsrente aus gesundheitlichen Gründen. Nach der Bewilligung der Rente verschlechterte sich der Gesundheitszustand. Es liegt nun keine Wegefähigkeit mehr vor und ich bekomme Pflegegeld, da ich pflegebedürftig geworden bin. Das Pflegegeld bekomme ich selbst ausgezahlt, meine Frau verwendet es für krankheitsbedingte Autofahrten etc. Muss ich dieses Einkommen bei der DRV melden? Wird das dann von der Rente abgezogen? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gepflegter,

Pflegegeld ist kein Einkommen/Entgelt, das auf die Erwerbsminderungsrente anzurechnen ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

verwirrteam 09.07.2017 | 14:02
Pflegegeld für nicht erwerbstätige Pflege ist für die Einkommensanrechnung bei EM-Renten irrelevant, http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_…
Deutsche Rentenversicherung
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