Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Michael,
es müsste zunächst geklärt werden, ob für die Frau das alte oder neue Hinterbliebenenrecht gilt.
Allgemeine Informationen zu dieser Thematik finden Sie in den Broschüren "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten":
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_
broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebenenrente_
hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=25
und "Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen":
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_
broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebener_
hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=25
und wann war die Heirat?Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Es geht um eine Jahre alte Frau, die eine Witwenrente bezieht. Sie würde gerne 50.000,--EUR in eine klassische Rentenversicherung auf 12 Jahre anlegen. Nach 12 Jahren wird die Auszahlung voraussichtlich auf die Witwenrente angerechnet? Gibt es eine Möglichkeit, wo keine Anrechnung vorgenommen wird? z.B. Rentenversicherung auf Endalter 85 und die Frau nimmt nach 12 Jahren Teilkündigungen vor?!Wird eine Hinterbliebenenrente nach altem oder neuen Recht bezogen? Wie alt ist die Frau und wann ist der Beginn der Hinterbliebenenrente. Welchen Geburtsjahrgang hatte der Verstorbene?
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.