Hallo Elisabeth,
die Schenkung an sich (also der Erwerb von "Vermögen") ist kein anrechenbares Einkommen. Sollte für die Einkommensanrechnung das seit 2002 geltende ("neue") Hinterbliebenenrentenrecht maßgebend sein, dann käme theoretisch die Anrechnung für aus diesem Vermögen resultierendes Einkommen in Betracht, also z.B. Zinsen oder Dividenden, wenn Sie dieses Geld anlegen und Erträge über dem Sparerfreibetrag erzielen würden.