Guten Tag,
ich bekomme derzeit die große Witwenrente. Die Berechnung und Anrechnung des Einkommens ist mir klar.
Mein Vater hat ein Grundstück verkauft und möchte mir und meinen Geschwistern eine Schenkung (jew. 10.000 Euro) machen. Wird diese Schenkung auf mein Einkommen angerechnet und meine Witwenrente dann evtl. gekürzt? Vielen Dank
25.08.2019, 09:48
von
Elisabeth
25.08.2019, 09:53
von
KSC
Nein
26.08.2019, 08:26
Experten-Antwort
Hallo Elisabeth,
die Schenkung an sich (also der Erwerb von "Vermögen") ist kein anrechenbares Einkommen. Sollte für die Einkommensanrechnung das seit 2002 geltende ("neue") Hinterbliebenenrentenrecht maßgebend sein, dann käme theoretisch die Anrechnung für aus diesem Vermögen resultierendes Einkommen in Betracht, also z.B. Zinsen oder Dividenden, wenn Sie dieses Geld anlegen und Erträge über dem Sparerfreibetrag erzielen würden.