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Experten-Antwort

Anrechnung Schweizer Rente in Beitrag zur GKV

von reini07.07.2018 | 13:45
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Ich beziehe eine Schweizer Rente die jährlich in EURO auf mein Konto ausgezahlt wird. Basis der Rente ist ein Schweizer Franken Betrag. Durch die Änderung der Wechselkurse ändert sich der Betrag von Jahr zu Jahr. Meine GKV gibt an, dass nach §17a Abs.1 Satz 1 SGB IV ein Einkommen, das in fremder Währung erzielt wird, in EURO nach dem Referenzkurs umzurechnen ist, den die Europäische Zentralbank öffentlich bekannt gibt. Nach diesem Verfahren kommt ein höherer Rentenbetrag in EURO heraus als der, der tatsächlich von der Schweizer Rentenkasse in EURO überwiesen wird. Nach meiner Meinung wird das Verfahren nach §17a Abs.1 Satz 1 SGB IV jedoch nur angewendet, wenn der ausländische Rentenbetrag tatsächlich in ausländischer Währung ausgezahlt wird, d.h. in meinem Falle z.B. auf ein von mir geführtes Schweizer Bankkonto. Es ist sicherlich nicht zulässig, das nach dem Verfahren des SGB ein höheres Einkommen berechnet und zur Bestimmung des KK Beitrags herangezogen wird, als der tatsächlich eingenommene Betrag.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Reini,

die Bank rechnet Beträge in ausländischer Währung mit dem jeweiligen Tageskurs in EURO um. Im Bereich der Sozialversicherung sieht das Gesetz die Anwendung sogenannter Referenzkurse/Mittelkurse vor. Dabei ergeben sich in der Regel Differenzen zwischen beiden Kursen, die, je nach Konstellation, zugunsten oder zuungunsten des Kunden ausfallen können.

Da Ihre Frage die Krankenversicherung betrifft, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten

Marcoam 07.07.2018 | 13:54
Das ist schwer zu beurteilen, da sollte man sich rechtliche Beratung gönnen. Es ist durchaus denkbar, auch wenn es für einen Leihen unlogisch klingt, dass 17a als ERZIELTES Einkommen auf den im Bescheid als Fremdwährung aufgeführten Betrag verweist und es daher irrelevant ist, was tatsächlich ausgezahlt wird.
DRVam 07.07.2018 | 13:55
Das ist eine Frage, die Sie mit Ihrer Krankenkasse klären müssen. Die Rentenversicherung ist hier nicht der richtige Ansprechpartner!
Jonnyam 07.07.2018 | 18:42
Sie können ganz sicher sein, dass die AHV keine Euro überweist. Vielmehr werden Franken überwiesen und von Ihrer Bank in Euro gutgeschrieben. Sie können aber mal versuchen, ein Frankenkonto bri der Bank zu eröffnen und dann bei gutem Kurs selbst in Euro umtauschen. Für mich läuft es umgekehrt ähnlich. Viel Ersparnis wünscht aus dem Berner Oberland Jonny
Fakt istam 08.07.2018 | 05:03
die Schweizer AHV überweist Schweizer Franken, die Bank in Deutschland tauscht den Betrag in Euro um. Mit Sicherheit wurde dies so mit Ihnen vereinbart. Oder Sie richten sich bei Ihrer deutschen Bank ein zusätzliches Fremdwährungskonto in Sfr. ein. Dann läuft der Betrag als Schweizer Franken auf und wird nicht in Euro gebucht. ! Dann wird nichts umgetauscht. ( Kurs im Moment bei 1.16 ) So einfach ist dies. Im Moment wird der Sfr. zum Euro schwächer. Sie erhalten in Euro immer weniger. So ist es nun mal im realen Leben. Die Schweizer FED schwächt mal wieder den Sfr. um die Wirtschaft am laufen zu halten. Im Prinzip sind dies Währungsmanipulationen in grossem Stil zu Lasten der EU oder Handelspartner. Gruss Würden Sie umgekehrt in der Schweiz wohnen, würde Ihre Deutsche Rente in etwa um 16 % zum Sfr gestiegen sein. Richten Sie sich ein Fremdwährungskonto bei Ihrer Bank ein.
Jonnyam 08.07.2018 | 09:45
@reini Ihre Krankenkasse wendet vermutlich diese Kurse an, die im Bereich der Sozialversicherung insgesamt gelten. https://www.bsvlive.admin.ch/vollzug/documents/index/category:12…
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