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Experten-Antwort

Anrechnung Unfallrente nach dem Ehemann auf Witwenrente?

von Frieda13.05.2015 | 14:32
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3 Antworten

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Hallo zusammen, meine Oma bezieht nach dem Unfalltod meines Opas eine Hinterbliebenenrente aus der ges. Unfallversicherung. Wird diese Unfallrente auf die Witwenrente aus der ges. Rentenversicherung angerechnet? ME dürfte dies nicht sein, weil ja die Unfallrente einen Schadensersatz darstellt und kein Einkommen wie aus einer Erwerbstätigkeit. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frieda,

bei der Anrechnung von Unfallrenten auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich nicht um eine Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI, sondern um eine Ruhensberechnung. Diese ist in § 93 SGB VI geregelt.

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2 Antworten

Friedaam 13.05.2015 | 15:10
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Wo finde ich denn den dort erwähnten Grenzbetrag? Demnach spielt es keine Rolle, daß es ja ein Schadensersatz ist? nochmals vielen Dank frieda
W*lfgangam 13.05.2015 | 21:48
Hallo Frieda, in diesem Merkblatt kann eine Ruhensberechnung vorgenommen werden (Seite 38/39): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/A… Ausgangswert ist der so genannte (aktuelle) Jahresarbeitsverdienst der UV - sollte sich auf der letzten Anpassungsmitteilung der UV befinden, ein paar Abzüge/Gegenrechnungen mit DRV-Rente und man hat den Grenzbetrag, wo die DRV-Rente rasiert wird oder nicht (UV-Rente wird weiterhin voll gezahlt). Gruß w.
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